Mietpersonen

Hallo Zusammen,

ich habe eine Wohnung an eine junge Dame vermietet.
Die steht auch als alleinige Mieterin so im Mietvertrag.
Seit geraumer Zeit lebt auch ihr Freund mit in der Wohnung.
Diese Auskunft wurde mir aber von der Mieterin nicht erteilt.
Erfahren habe ich dieses von den Nachbarn.
Für mich stellt sich jetzt bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung die Frage, ob ich eine Person oder zwei Personen berücksichtigen muss.
Gibt es da feste Werte für, wann eine weitere Person mit eingerechnet werden kann?
Was ist wenn der Freund nach ein paar Wochen wieder weg ist und dann wieder nach ein paar Wochen kommt?

Danke schon einmal im voraus,

Andy

und jetzt das ganze allgemeiner…
Vermeide „ich“ / „mein Anwalt“ / „mein Steuerberater“ /„mein Chef“ / „mein Bekannter/Freund/Freundin“ oder Namen oder Firmennamen usw. bei der Schilderung deines Problems.

lg, Dany

Hallo Andy,

kommt darauf an, wie lange der Freund schon in der Wohnung lebt. Du könntest die Mieterin darauf direkt ansprechen. Falls er sich dort ständig aufhält und auch täglich da übernachtet, stellt sich die Frage, ob man das noch als Besuch werten kann. Ist allerdings aufwändig das herauszufinden und sie muß ja bei direkter Befragung auch nicht die Wahrheit sagen. Tatsache ist allerdings, das jemand der sich länger als 3 Monate ständig mit in der Wohnung aufhält, nicht mehr als Besuch zu werten ist, sondern als dort wohnhaft. Demzufolge ist die Mieterin verpflichtet dies dem Vermieter mitzuteilen, da dieser ja auch bei den betriebskosten entsprechend reagieren muß. Der Vermieter darf eine Erlaubnis der Aufnahme einer weiteren Person in der Wohnung nicht verweigern, solange dies nicht unzumutbar ist, z.B: Wohnung wäre zu klein für zwei Personen. Weiterhin ist der neue Mitbewohner nach diesen 3 Monaten verpflichtet sich dort auch bei der zuständigen Meldebehörde umzumelden.

Viel Glück Polline

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Zusammen,
Danke schon einmal im voraus,

Hi, Andy,
wahrscheinlich geht es um Wasserkosten. Wenn sie steigen, dann weiß der Vermieter, wem er die zu verdanken hat.
Spencer

Besucher und Mieter
Hallo,

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem Besuch, der nur von vorübergehender Dauer ist und der Überlassung auf Dauer. Das Besuchsrecht ist gesetzlich nicht geregelt. Anerkannt ist aber, dass das Besuchsrecht bei der Wohnraummiete vertraglich nicht beschränkt werden darf.

Es entspricht allgemeiner Ansicht, dass der Mieter ohne besondere Erlaubnis des Vermieters Besucher empfangen darf.

Besucher ist, wer den Mieter aufgrund besonderer persönlicher Beziehungen aufgesucht hat und sich in dessen Wohnung für eine vorübergehende Zeit aufhält, ohne hierfür ein Entgelt zu entrichten. Die Abgrenzung zwischen den Fällen des kurzfristigen Besuchs zu den Fällen der längerfristigen Gebrauchsüberlassung kann im Einzelfall schwierig sein. Eine allgemein anerkannte zeitliche Beschränkung des Besuchsrechts existiert nicht. Überschreitet jedoch die Benutzungszeit die Dauer von etwa einem Monat, so wird die Vermutung dafür sprechen, dass die Überlassung auf Dauer angelegt ist.

Christian

Hallo Dany,

geht klar! Werde in Zukunft darauf achten, obwohl ich mich immer noch damit schwer tue es zu verstehen.
Denn damit erreiche ich auch keine schnellere Lösung des Problems und genau darum geht es doch hier, oder?

Gruß
Andy

Hi,

Denn damit erreiche ich auch keine schnellere Lösung des
Problems und genau darum geht es doch hier, oder?

doch, denn so können Experten sehr viel genauer antworten ohne eine kostenpflichtige Abmahnung zu riskieren. Persönliche Rechtsberatung ist in D nun mal nicht so ohne weiteres erlaubt…

Gruß Stefan

Hallo Andy,

dazu musst du bloß mal den kleinen Satz unterhalb der Beiträge lesen. Da steht was vom Rechtsberatungsgesetz drin und genau diesem widersetzt du - und die Antwortenden - dich, wenn du konkrete Fragen stellst. Übersetzt heisst das: Es ist schlichtweg nicht erlaubt!

Das umgeht das bzw. ein Forum, indem „theoretische“ Fragen gestellt werden. Also nicht „mein“ oder „ich“, sondern „angenommen ein“ und „Person A“.

Hat also gar nie nichts mit schnell oder umständlich zu tun, sondern mit Recht und Gesetz. Willst du weiter Antworten bekommen, dann musst du in diesen Apfel beissen oder direkt zu einem Rechtsanwalt gehen, ihm die Gebühr nach BRAGO bezahlen und dann kannst du Fragen stellen, wie immer du möchtest. :smile:

Gruß
Nita

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

2 „Gefällt mir“

MOD: Dein Artikel
Hallo Andy,

gewissentlich hast du sämtliche Hinweise bezüglch der Regeln für das erstellen von Postings in den Rechtsbrettern ignoriert.

Ich schliesse ihn daher ab.

Die richtigen Antworten - wunderbar allgemein gehalten - hast du ja schon bekommen.

Gruss Ivo