Hallo,
in einem Haushalt, in dem zwei gleichberechtigte Mieter eingetragen sind kündigt einer von den beiden diesen Vertrag. Ein Nachmieter ist auch schon gefunden und muss jetzt lediglich die halbe Kaution an den Vorgänger auszahlen. Das läuft privat, da die Wohngesellschaft das Konto nicht öffnen kann, bevor die Wohnung von beiden Mietern gekündigt wird.
Hat der Vorgänger ein Anspruch auf sofortige Auszahlung der halben Kaution? Ist eine Verzinsung dieser Kaution zulässig, wenn man die halbe Kaution in drei Monatsraten auszahlt?
Vielen Dank
vastitas
Hallo vastitas,
einen Mietvertrag, welcher durch zwei Personen mit dem Vermieter geschlossen wurde, kann nicht durch eine Person alleine gekündigt werden.
Was Du meinst ist, dass eine Person in die Rechte und Pflichten des Mieters eintritts udn dafür eine Persona us dem Mitevertarg entlassen wird. Hier ist aber die Zustimmung des Vermieters notwendig.
Zur Kaution:
Das müssen die beiden Personen [in den Mietvertrag eintretende und austretende Person] unter sich ausmachen. Als Vermieter würde ich auch keine [hier: halber Betrag] Kaution herausrücken. Und Deine Überlegungen zu Zinsen sind Milchmädchenrechnungen, da der Betrag sehr gering ist.
Christian