Hallo lieber trobi,
recht herzlichen Dank für Deine hilfreiche Antwort, die ein Sternchen und noch eins wert ist
Wirklich ich bin sehr froh über diese Rückmeldung.
Hallo Gretell,
zu Variante B : das beantwortet eigentlich auch nicht die
Frage. Ist das gesetzlich möglich, OBWOHL die Minderung
ordnungsgemäß angekündigt wurde UND u.V. der geminderte Betrag
gezahlt wurde, dass eine Kündigung FRISTLOS ausgesprochen
werden kann ?
Ich habe oben bei Nita schon geschrieben: kann jemand mit
juristischem Sachverstand sagen: ja das geht oder nein, das
geht nicht.
die Frage kann man SO nicht beantworten. Du fragst,
„Ist es gesetzlich möglich … eine fristlose Kündigung
auszusprechen“. Ja klar, jeder kann erst mal eine fristlose
Kündigung
aussprechen - ich kann Dir auch kündigen.
Ja stimmt - mir fiel die richtige Formulierung nicht ein. Deshalb bin ich Dir sehr dankbar, dass Du sie gefunden hast.
Was Dich vermutlich viel mehr interessiert: Ist diese
Kündigung wirksam.
stimmt genau. Das ist die präzisere Fragestellung.
Und da läuft das ganze doch etwas anders: Dir wird fristlos gekündigt
(falls wirklich nur das Deine Frage gewesen sein sollte:
ja, das war meine Frage
Ja, das kann der Vermieter - wer sollte ihn daran hindern ?).
Anschließend passiert nichts. Dann klagt er auf Räumung,
dann kommst Du mit Deinen Minderungen und - ganz grob gesagt -
das Gericht wird untersuchen, ob Du wirklich 2 Monatsmieten im
Rückstand bist (also die Minderungen unberechtigt waren) oder
eben nicht (weil die Minderungen O.K. waren). Und wenn nicht,
dann
war die Kündigung unwirksam, und wenn ja, dann kannst Du in
der
Regel die Mietrückstände noch nachzahlen.
Genau. Die einzelnen Schritte waren mir wichtig in Erfahrung zu bringen, weil ich ja für diesen Monat wieder Miete zu zahlen habe und ich NICHT über die 2 Monatskaltmiete hinausgeraten wollte.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein bischen helfen. Aber BITTE BITTE
hole Dir professionellen Rat. Viel wichtiger als die JA/NEIN-
Beantwortung irgendwelcher Rechtsfragen ist nämlich hier die
VORGEHENSWEISE und das Verfahren !!!
Ja vielen Dank für Deine Besorgnis. Ich hatte im letzten Jahr mit Günter hier schon diverse male gepostet, weil diese Aktionen seitens VM und HV mir ja nicht erst seit gestern den letzten Nerv rauben.
Bist Du tough genug monatelang in einer gekündigten Wohnung zu
wohnen und einen Rechtsstreit über mehrere Instanzen
durchzustehen ?
Obwohl ich mich ganz gut halte, nagt es natürlich gewaltig, das ist klar und die Ängste am nächsten Tag steht hier ein Räumungskommando vor der Tür, sind doch erheblich und zeigen mir, WIE bedrohlich solche Androhungen wirken.
Welches Kostenrisiko entsteht Dir dadurch ?
Ist der Wohnungsmarkt in Deiner Gegend so, dass Du theoretisch
jederzeit von heute auf morgen umziehen kannst ? und und und.
Danke auch für diese Fragen. Die Kosten sind natürlich ein Problem und ich will auch aus dieser Wohnung nicht raus - aber ich will mir auch nicht alles gefallen lassen. Und was ich letztes Jahr mitmachte, war schon heavy.
Gruß, trobi
Ich grüße Dich auch und nochmal meinen besten Dank.
gretell