Androhung fristloser Kündigung

Hallo ForumsexperteInnen,

folgende Frage:

aufgrund Modernisierungsarbeiten im letzten Jahr kam es zu erheblichen Turbulenzen in einem Mehrfamilienhaus. Seitens der Mieter wurden Mietminderungen vorgenommen, die per Einschreiben angekündigt wurden und die Mietzahlungen wurden unter Vorbehalt reduziert gezahlt.

Die Mietminderungsankündigung wurde zunächst pauschal mitgeteilt und auch pauschal gemindert. Die Mieter wissen, dass sie detailliert aufführen und auch die Tage entsprechend genau aufführen müssen, was in der Aufstellung nachgereicht werden soll.

In der nun vorliegenden Gesamtabrechnung des Vermieters zeigen sich nicht nur erhebliche Unklarheiten, sondern es sind auch Posten aufgeführt, die dort nicht hingehören, weshalb der 11 %igen Mod.-Mieterhöhung nicht zugestimmt wurde. Desweiteren wurden nicht alle Belege die die verarbeiteten Materialien nachvollziehbar machen, vorgelegt.

Da außerdem aus Sicht eines der Mieter die Arbeiten seinen Wohnbereich betreffend nicht fertiggestellt sind, wurde weiterhin die Miete einige %punkte gekürzt.
Nun sind FAST 2 Kaltmieten aufgelaufen, der VM droht nun mit fristloser Kündigung.

Wie soll der Mieter damit umgehen ?
Er will natürlich keine Kündigung riskieren. Wie kommt er an sein Recht und wieder zu einem halbwegs geregelten Wohnen ?

Danke für Antworten
gretell

Hallo

Variante A - mit dem Vermieter über das Problem reden reden reden …
Variante B - Kündigung kassieren und gegen die Kündigung klagen

Christian

Hallo Gretell,

das Thema Mietkürzung ist eines der heikelsten überhaupt. Hier sollten die Mieter sich fachkundige Beratung über den nächstgelegenen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt holen.

Auch die Androhung einer fristlosen Kündigung scheint diese Beratung wichtig zu machen. Dieses Forum kann eine so detaillierte Beratung sicherlich nicht bieten, da weder alle Fakten noch die entsprechenen Belege etc. einzusehen sind.

Die Mieter sollten sich selbst diesen Gefallen tun.

Gruß
Nita

Hallo Nita,
danke für die Antwort. Ich weiß es ist heikel - ich weiß auch, dass Du und andere Exp. keine Beratung machen könnt. Ich weiß auch, dass Du die Belege nicht kennen kannst.

Ich dachte, ich sei mit dem Anliegen des Mieters klar genug rübergekommen - meine Ausführungen waren sozusagen nur das „Drumrum“ was man ja vielleicht braucht um virtuell die Frage zu erfassen.

Die Frage war: ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn ordnungsgemäß die Minderung angekündigt wurde und immer u.V. der geminderte Betrag gezahlt wurde, aber der Betrag 2 Monatskaltmieten übersteigt.

Das wäre auch keine Beratung, sondern wenn Du das weißt genügt eigentlich ein Ja oder ein Nein.

Und im übrigen ist der Mieter Mitglied im Mietverein - aber die Frage stellt sich grade jetzt und der Termin dort ist noch ne Weile hin.

Gruss
gretell

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Hallo Christian,
danke auch Dir für die Antwort :wink:

zu Variante A : die schriftlichen Versuche mit dem Vermieter zu sprechen füllen Ordner ! Das ist wie dem Ochs ins Horn gepetzt.

zu Variante B : das beantwortet eigentlich auch nicht die Frage. Ist das gesetzlich möglich, OBWOHL die Minderung ordnungsgemäß angekündigt wurde UND u.V. der geminderte Betrag gezahlt wurde, dass eine Kündigung FRISTLOS ausgesprochen werden kann ?
Oder wäre das dann eine Drohung und man mutet dem Mieter dann halt den Stress zu dagegen zu klagen.

Ich habe oben bei Nita schon geschrieben: kann jemand mit juristischem Sachverstand sagen: ja das geht oder nein, das geht nicht.

Gruss
gretell

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Hallo Gretell,

zu Variante B : das beantwortet eigentlich auch nicht die
Frage. Ist das gesetzlich möglich, OBWOHL die Minderung
ordnungsgemäß angekündigt wurde UND u.V. der geminderte Betrag
gezahlt wurde, dass eine Kündigung FRISTLOS ausgesprochen
werden kann ?

Ich habe oben bei Nita schon geschrieben: kann jemand mit

juristischem Sachverstand sagen: ja das geht oder nein, das
geht nicht.

die Frage kann man SO nicht beantworten. Du fragst,
„Ist es gesetzlich möglich … eine fristlose Kündigung auszusprechen“. Ja klar, jeder kann erst mal eine fristlose Kündigung
aussprechen - ich kann Dir auch kündigen. Stell Dir mal
vor, nur Deine Minderungsverlangen könnten dieses Recht einschränken-
dann würde ja niemand mehr Miete zahlen - irgendwelche Fehler findet er immmer (ich sage nicht, dass das bei Dir der Fall ist…)

Was Dich vermutlich viel mehr interessiert: Ist diese Kündigung wirksam. Und da
läuft das ganze doch etwas anders: Dir wird fristlos gekündigt
(falls wirklich nur das Deine Frage gewesen sein sollte:
Ja, das kann der Vermieter - wer sollte ihn daran hindern ?).
Anschließend passiert nichts. Dann klagt er auf Räumung,
dann kommst Du mit Deinen Minderungen und - ganz grob gesagt -
das Gericht wird untersuchen, ob Du wirklich 2 Monatsmieten im
Rückstand bist (also die Minderungen unberechtigt waren) oder eben nicht (weil die Minderungen O.K. waren). Und wenn nicht, dann
war die Kündigung unwirksam, und wenn ja, dann kannst Du in der
Regel die Mietrückstände noch nachzahlen.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein bischen helfen. Aber BITTE BITTE
hole Dir professionellen Rat. Viel wichtiger als die JA/NEIN-
Beantwortung irgendwelcher Rechtsfragen ist nämlich hier die
VORGEHENSWEISE und das Verfahren !!!
Bist Du tough genug monatelang in einer gekündigten Wohnung zu wohnen und einen Rechtsstreit über mehrere Instanzen durchzustehen ?
Welches Kostenrisiko entsteht Dir dadurch ?
Ist der Wohnungsmarkt in Deiner Gegend so, dass Du theoretisch jederzeit von heute auf morgen umziehen kannst ? und und und.

Gruß, trobi

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Hallo lieber trobi,

recht herzlichen Dank für Deine hilfreiche Antwort, die ein Sternchen und noch eins wert ist :wink: Wirklich ich bin sehr froh über diese Rückmeldung.

Hallo Gretell,

zu Variante B : das beantwortet eigentlich auch nicht die
Frage. Ist das gesetzlich möglich, OBWOHL die Minderung
ordnungsgemäß angekündigt wurde UND u.V. der geminderte Betrag
gezahlt wurde, dass eine Kündigung FRISTLOS ausgesprochen
werden kann ?

Ich habe oben bei Nita schon geschrieben: kann jemand mit

juristischem Sachverstand sagen: ja das geht oder nein, das
geht nicht.

die Frage kann man SO nicht beantworten. Du fragst,
„Ist es gesetzlich möglich … eine fristlose Kündigung
auszusprechen“. Ja klar, jeder kann erst mal eine fristlose
Kündigung
aussprechen - ich kann Dir auch kündigen.

Ja stimmt - mir fiel die richtige Formulierung nicht ein. Deshalb bin ich Dir sehr dankbar, dass Du sie gefunden hast.

Was Dich vermutlich viel mehr interessiert: Ist diese
Kündigung wirksam.

stimmt genau. Das ist die präzisere Fragestellung.

Und da läuft das ganze doch etwas anders: Dir wird fristlos gekündigt
(falls wirklich nur das Deine Frage gewesen sein sollte:

ja, das war meine Frage

Ja, das kann der Vermieter - wer sollte ihn daran hindern ?).
Anschließend passiert nichts. Dann klagt er auf Räumung,
dann kommst Du mit Deinen Minderungen und - ganz grob gesagt -
das Gericht wird untersuchen, ob Du wirklich 2 Monatsmieten im
Rückstand bist (also die Minderungen unberechtigt waren) oder
eben nicht (weil die Minderungen O.K. waren). Und wenn nicht,
dann
war die Kündigung unwirksam, und wenn ja, dann kannst Du in
der
Regel die Mietrückstände noch nachzahlen.

Genau. Die einzelnen Schritte waren mir wichtig in Erfahrung zu bringen, weil ich ja für diesen Monat wieder Miete zu zahlen habe und ich NICHT über die 2 Monatskaltmiete hinausgeraten wollte.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein bischen helfen. Aber BITTE BITTE
hole Dir professionellen Rat. Viel wichtiger als die JA/NEIN-
Beantwortung irgendwelcher Rechtsfragen ist nämlich hier die
VORGEHENSWEISE und das Verfahren !!!

Ja vielen Dank für Deine Besorgnis. Ich hatte im letzten Jahr mit Günter hier schon diverse male gepostet, weil diese Aktionen seitens VM und HV mir ja nicht erst seit gestern den letzten Nerv rauben.

Bist Du tough genug monatelang in einer gekündigten Wohnung zu
wohnen und einen Rechtsstreit über mehrere Instanzen
durchzustehen ?

Obwohl ich mich ganz gut halte, nagt es natürlich gewaltig, das ist klar und die Ängste am nächsten Tag steht hier ein Räumungskommando vor der Tür, sind doch erheblich und zeigen mir, WIE bedrohlich solche Androhungen wirken.

Welches Kostenrisiko entsteht Dir dadurch ?
Ist der Wohnungsmarkt in Deiner Gegend so, dass Du theoretisch
jederzeit von heute auf morgen umziehen kannst ? und und und.

Danke auch für diese Fragen. Die Kosten sind natürlich ein Problem und ich will auch aus dieser Wohnung nicht raus - aber ich will mir auch nicht alles gefallen lassen. Und was ich letztes Jahr mitmachte, war schon heavy.

Gruß, trobi

Ich grüße Dich auch und nochmal meinen besten Dank.
gretell