Gleiche Wohnung = gleiche Miete

Hallo,

Ein fiktives 6Familienhaus ist so gebaut, dass sich
die Wohnungen spiegeln (also die Wohnung im Erdgeschoß rechts
hätten den gleichen, aber spiegelverkehrten Grundriss wie
die Wohnung unten links usw.).

Mieter A wohnte rechts oben unterm Dach.
Mieter B wohnte links oben unterm Dach.
Mal angenommen, Mieter A und Mieter B zahlten die
gleiche Miete.
Mieter B aus der Whg. links oben unterm Dach habe nun gekündigt.
Und seine Wohnung wäre nun in der Zeitung 100 Euro
billiger als die Whg. von Mieter A annonciert.

Wäre das nun einfach dumm gelaufen für Mieter A oder
könnte er dem Vermieter mit einigen Argumenten aufwarten,
die auf eine Mietsenkung hinausliefen?

Allgemeiner gefragt: müssen gleiche Wohnungen im gleichen
Haus die gleiche Miete kosten?

Grüße
Elke

Hi Elke,

Allgemeiner gefragt: müssen gleiche Wohnungen im gleichen
Haus die gleiche Miete kosten?

Nein. Vermieter und Mieter haben einen Vertrag; dass die Marktlage den Vermieter zwingt, eine Wohnung billiger anzubieten, ändert daran nichts. Der Mieter könnte sich dem Vermieter allerdings als Interessent für die freie Wohnung andienen.

Gruß Ralf

Hi Elke,

Allgemeiner gefragt: müssen gleiche Wohnungen im gleichen
Haus die gleiche Miete kosten?

Nein. Vermieter und Mieter haben einen Vertrag; dass die
Marktlage den Vermieter zwingt, eine Wohnung billiger
anzubieten, ändert daran nichts.

Dacht ich’s mir.

Der Mieter könnte sich dem
Vermieter allerdings als Interessent für die freie Wohnung
andienen.

Nun sind fiktive 100 Euro viel Geld, aber ob die den
ganzen Umzugsstress (wenn auch nur von einer Seite auf die
andere) aufheben? Und was würde es wohl kosten eine fiktive
Einbauküche spiegelverkehrt aufzubauen? (Das ist eine rhethorische
Frage.)

Nichtsdestotrotz fühlt sich rechte Mieter etwas gelinkt.

Danke,
Elke

Hi

Nichtsdestotrotz fühlt sich rechte Mieter etwas gelinkt.

warum? wäre die Miete höher, wie fühlte er sich dann? Würde er dem Nachbarn was zuzahlen oder um Mieterhöhung zwecks Gleichheit bitten?
HH

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Wortspiel
Hi Helge,

Ich bin meiner Lust am Wortspiel zum Opfer gefallen
(rechter Mieter --> gelinkt).
Gelinkt bedeutet ja betrogen, und das ist Mieter A
mit Sicherheit nicht.
Darf er sich aber etwas doof vorkommen, weil er sich
(noch nicht solange wohnhaft in der fiktiven Wohnung)
offensichtlich bereit erklärt hat, mehr zu zahlen, als
der Markt hergibt?

Grüße
Elke

Hi Elke,

Nun sind fiktive 100 Euro viel Geld, aber ob die den
ganzen Umzugsstress (wenn auch nur von einer Seite auf die
andere) aufheben?

so war das auch nicht gedacht, sondern eher als Eröffnung einer Preisdikussion: „Wissense, die Wohnung war mir ja von Anfang an ein bisschen zu teuer…“

Nichtsdestotrotz fühlt sich rechte Mieter etwas gelinkt.

Sollte er aber nicht. Von einer leerstehenden Wohnung kann der Vermieter auch nicht runterbeißen.

Gruß Ralf

Hallo …

und alle paar Wochen hier die gleiche Frage der linkslastigen Denkweise: Darf der Vermieter für die gleiche Wohnung unterschiedliche Preise verlangen. Antwort: Ja, er darf. Wir leben nicht im Kommunismus, es herrscht im Mietrecht was den Abschluss eines Mietvertrages anbelangt noch Vertragsfreiheit. Wenn der Markt mehr hergibt, wird mehr verlangt. Vielleicht kennt er auch die neuen Mieter und verlangt deshalb weniger, vielleicht ist die Innenausstattung billiger und verlangt weniger … alles Spekulationen, die daran nichts ändern, dass er in seiner preislichen Gestaltung fast frei ist.

Natürlich kann man dem Vermieter den Vorschlag machen, die Miete zu reduzieren. Vielleicht geht er darauf ein, ich würde es nicht tun. Plausibler ist doch die Lösung, dass der Mieter sich eine günstigere Wohnung sucht, wenn ihm die jetzige zu teuer ist.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Elke,

Darf er sich aber etwas doof vorkommen, weil er sich
(noch nicht solange wohnhaft in der fiktiven Wohnung)
offensichtlich bereit erklärt hat, mehr zu zahlen, als
der Markt hergibt?

Kann er, sollte er aber nicht. Denn er hat den Preis bezahlt, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausgemacht wurde. Bei Sonderangeboten ist es doch ähnlich. Ware A kostet 6 Wochen später deutlich weniger als im regulären Angebot. Und nun?
Preisveränderungen gehen nun mal nicht nur in eine Richtung.

mfg Ulrich

Hi,

und alle paar Wochen hier die gleiche Frage der linkslastigen
Denkweise: Darf der Vermieter für die gleiche Wohnung
unterschiedliche Preise verlangen. Antwort: Ja, er darf.

Das hat mir bereits jemand anders wesentlich höflicher
geantwortet und ich habe die Antwort akzeptiert.

Wir
leben nicht im Kommunismus, es herrscht im Mietrecht was den
Abschluss eines Mietvertrages anbelangt noch Vertragsfreiheit.

Nein. Aber wir leben in einem Land, in dem man
etwas fragen darf, was man nicht weiß.
Ich war lange Zeit im Ausland und war z.B. der Meinung,
dass uns in Deutschland kein Kindergeld zusteht, weil
unser Familieneinkommen einen gewissen Betrag übersteigt.
Nun bekommt man das fast automatisch, und so haben wir
nichts verloren, aber durch diesen Vorfall und einiges
andere habe ich gelernt, dass in Deutschland manches
möglich ist, was es in anderen Ländern, in denen
ich gelebt habe, nicht gibt. Und deshalb frage ich
dieser Tage eben nach.
Immerhin sind 100 Euro Unterschied (was fast 20%) sind eine
ganze Menge und das hat überhaupt nichts mit „nicht leisten
können“ und mit „kommunistisch“ zu tun.

Es wäre nett, wenn du deinen Frust woanders ablassen würdest
und nicht bei werweisswas (und das bezieht sich nicht speziell
auf deine Antwort auf mein Posting, es fällt mir öfter auf).

Elke

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Hallo Elke,

tut mir leid, wenn ich dir damit auf die Zehen getreten haben sollte. Ich persönlich kann die Frage einfach nicht nachvollziehen und die Auffassung, alles müsste gleich viel kosten bzw. es sei doch „ungerecht“, wenn ein Mieter mehr zahlen muss, erinnert mich an DDR-Gegebenheiten. Böse war es jedenfalls nicht gemeint.

Gruss
BM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Und seine Wohnung wäre nun in der Zeitung 100 Euro
billiger als die Whg. von Mieter A annonciert.

Abgesehen davon, dass er das - wie schon richtig erklärt, eigentlich kann: Neulich im Radio habe ich eine Meldung aufgeschnappt, in der es darum ging, dass in Anzeigen immer häufiger der Begriff „Warm“ einschränkend bzw. „Kalt“ ausgeweitet gemeint ist. Was ich meine: Das kann doch auch durchaus ein „Lockangebot“ sein, dass sich schnell als Trugschluss für den Interessenten darstellt.

Gruß,

Florian.

Hallo Bittermoon,

Böse war es
jedenfalls nicht gemeint.

Dann ist ja gut.

Vielleicht hat mich dein Nick dazu verleitet,
das Geschriebene bitterer zu verstehen, als es
gedacht war. :wink:

Grüße
Elke

Und warum zieht Mieter A nicht in Wohnung B?
Dann spart er 100,- Euro :smile: