Rücklastschriften

Wie oft muss eine Rücklastschrift wegen Nicht-Deckung eines Kontos eines Mieters laufen, damit man sagen kann es lohnt nicht mehr den Betrag monatlich einzuziehen. Andererseits ist der Hausverwalter verpflichtet die Interessen des Eigentümers zu wahren und wenn es nur Rücklastschriften gibt mit den dazugehörigen Gebühren, auf denen der Eigentümer dann sitzen bleibt, dann wahrt der Verwalter nicht die Interessen des Eigentümers. Wer sagt mir etwas dazu?

Hallo,

ich würde in einem solchen Fall den Mieter anschreiben oder anrufen und fragen wo’s klemmt. Ggf. bekommt er ja zum 15. Lohn und man sollte den Mieteinzug auf den 15. umstellen.

Gruß Reni

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Ja ist lieb, aber deine Antwort hilft mir gar nicht wieter. Gruß

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Bei vielen Unternehmen wird eine Rücklastschrift als Widerspruch gegen die vorherige Genehmigung der Lastschriftabbuchung angesehen. Ob das allerdings aufgrund eines Gesetzes/Urteils so ist, kann ich dir nicht sagen. Zweckmäßig ist es bestimmt nicht gut mehrmals den Betrag einzuziehen und dem Mieter, der scheinbar schon Zahlungsprobleme, hat damit noch mehr Kosten aufzuhalsen.

Im Interesse des Vermieters und der Firma die ihn eventuell vertritt, sollte daher ein gemeinsames Gespräch stattfinden um die Zahlungen wieder ordnungsgemäß laufen zu lassen.

Gespräch hin oder her…Wenn der Mieter nicht sprechen will… Und es könnte ja das Problem auftreten, dass der Vermieter nach der 2.Rücklastschrift nicht mehr gewillt ist einzuziehen und andere gerichtliche Mittel sucht. Nun könnte es dem Vermieter doch vor Gericht zu Last gelegt werden, wieso er nicht weiterhin versucht hat einzuziehen… Oder wie sieghst du das? (Habe schon davon gehört…)

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Genau andersrum siehts aus. Wenn der Mieter keinen LA-Einzug mehr will, dann darf das der Vermieter auch nicht mehr tun.
Die Frage ist halt nur, was will der Mieter?

Letztendlich läuft es doch aber darauf hinaus, das der Mieter nicht zahlt, egal wie oft versucht wird eine Lastschrift durchzuführen. Daher muss halt der normale Mahnweg durchgezogen werden.

Was willst Du denn jetzt eigentlich wissen.
Mal geht es um den Verwalter - mal um den Mieter.

Wie oft muss eine Rücklastschrift wegen Nicht-Deckung eines
Kontos eines Mieters laufen, damit man sagen kann es lohnt
nicht mehr den Betrag monatlich einzuziehen.

Gar nicht; dass irgendein ein deutsches Gericht eine Zahlungsklage
abgewiesen hätte, weil man nicht nach der Rücklastschrift
weiterhin abgebucht hat, halte ich für ein Gerücht, keine
Ahnung wo Du so etwas gehört hast.
Kann allenfalls sein, wenn am 15.1. Rücklastschrift kam und am 16.1. Klage eingereicht wurde und am 17.1. hat der Mieter die Klage
anerkannt - dann würde man wohl bezüglich
der Gerichtskosten nach § 254 (Pflicht des Gläubigers, den
Schaden für den Schuldner möglichst gering zu halten) fragen, warum man nicht mal schriftlich gemahnt oder ein Mahnverfahren eingeleitet hat.

der Hausverwalter verpflichtet die Interessen des Eigentümers
zu wahren und wenn es nur Rücklastschriften gibt mit den
dazugehörigen Gebühren, auf denen der Eigentümer dann sitzen
bleibt, dann wahrt der Verwalter nicht die Interessen des
Eigentümers. Wer sagt mir etwas dazu?

Hat der Hausverwalter schon mehrmals abgebucht? Weigert er sich
gegen die Anweisungen des Eigentümers die Abbuchungen einzustellen
oder wie ?

Ich will die ganze Zeit eigentlich nur wissen, was der Vermieter zu tun hat, ob er Probleme umgehen kann usw. Leider beziehen sich die Antworte fast alle auf Mieter… Was ich will ist doch eindeutig: ich will als Vermieter nicht vor Gericht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ich dem Mieter fristlos gekündigt habe, dass ich nicht mehr die Miete eingezogen habe…

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Nur mal so ein Tip…

Ich will die ganze Zeit eigentlich nur wissen, was der
Vermieter zu tun hat, ob er Probleme umgehen kann usw. Leider
beziehen sich die Antworte fast alle auf Mieter… Was ich
will ist doch eindeutig: ich will als Vermieter nicht vor
Gericht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ich dem
Mieter fristlos gekündigt habe, dass ich nicht mehr die Miete
eingezogen habe…

Mal ganz nebenbei: wenn man sich an die üblichen Gepflogenheiten hält (Stichwort Netiquette), erhöht man die Wahrscheinlichkeit von Antworten ungemein…

Gruß Stefan

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An welche Gepflogenheiten sollte ich mich nicht gehalten haben? Ich versuch hier einzig allein mal ne vernünftige Antwort aus irgendeiner schlauen Person rauszukitzeln…

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An welche Gepflogenheiten sollte ich mich nicht gehalten
haben? Ich versuch hier einzig allein mal ne vernünftige
Antwort aus irgendeiner schlauen Person rauszukitzeln…

Hallo Jana,

Stefan meinte wohl, dass es nett wäre, wenn du deine Fragen mit einer Begrüßung beginnst und auch noch einen Abschiedsgruß daruntersetzt, anstatt sie „irgeneiner schlauen Person“ vor die Füße zu rotzen.

Gruß Rotraut

An welche Gepflogenheiten sollte ich mich nicht gehalten
haben?

http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml

Ich versuch hier einzig allein mal ne vernünftige
Antwort aus irgendeiner schlauen Person rauszukitzeln…

Daher der von mir durchaus ernst gemeinte Tip… (der fehlende Gruß ist es nicht allein)

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Ich will die ganze Zeit eigentlich nur wissen, was der
Vermieter zu tun hat, ob er Probleme umgehen kann usw. Leider
beziehen sich die Antworte fast alle auf Mieter… Was ich
will ist doch eindeutig: ich will als Vermieter nicht vor
Gericht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ich dem
Mieter fristlos gekündigt habe, dass ich nicht mehr die Miete
eingezogen habe…

Hallo Jana,

Ich denke das haben soweit alle verstanden. Das Hauptverständnisproblem bei den meisten dürfte deine Aussage zur Hausverwaltung sein. Denn sie vertritt durchaus die Interessen des Vermieters - egal ob Lastschriften platzen oder nicht. Denn sie zieht schliesslich nur im Auftrag des Eigentümers die Miete ein. (Zumindest habe ich deine äusserungen dahingehen verstanden dass dies die HVW diese Aufgabe in diesem Fall für den Vermieter übernimmt und der Mieter nicht direkt auf das Konto des Vermieters überweist.)

M.E. obliegt es dem VM hier auf den Mieter zu zu gehen und am besten eine überweisungsregelung anstatt des Einzugs auszumachen - gerade in Folge der geplatzen Lastschriften und der damit verbundenen Gebühren wäre diese änderung im Vorgehen sicherlich zu begründen. Das ganze dann bitte schriftlich festhalten.
Einfach nicht mehr einzuziehen weil man genug von den Gebühren hat, halte ich für eine schlechte Lösung. Ohne eine entsprechende Abmachung würde der Mieter sicherlich recht bekommen, wenn er aussagt, dass es ein Versäumnis des VM war, die Miete nicht mehr einzuziehen und dass es daher zum Rückstand mit der Mietzahlung gekommen ist.

Wieviel geplatze Lastschriften man hinnehmen muss bis man die Zahlungart ändern darf? Dafür gibt es keine Regelung.

Gruss Ivo