Angenommen ein Standardmietvertrag ist so geschlossen:
„3. X Nur für Verträge von bestimmter Dauer mit Verlängerungsklausel
Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen und läuft bis zum XX.XX.XXXX. Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, falls er nicht mit den Fristen der Ziff. 4 gekündigt wird.“
Handelt es sich hierbei um einen Zeitmietvertrag (=gesetzliche Kündigungsfrist) oder um ein unbefristeten Vertrag mit Einschränkung des Kündigungsrechtes?
Gruß
Christian
Angenommen ein Standardmietvertrag ist so geschlossen:
„3. X Nur für Verträge von bestimmter Dauer mit
Verlängerungsklausel
Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 12 Monaten
abgeschlossen und läuft bis zum XX.XX.XXXX. Er verlängert sich
jeweils um 12 Monate, falls er nicht mit den Fristen der Ziff.
4 gekündigt wird.“
Handelt es sich hierbei um einen Zeitmietvertrag (=gesetzliche
Kündigungsfrist) oder um ein unbefristeten Vertrag mit
Einschränkung des Kündigungsrechtes?
Hallo,
es handelt sich hier offensichtlich um ein Zeitmietvertrag.
Siehe Formulierung: „wird auf die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen“…und läuft „bis zum“…
Gruß
Hi,
Angenommen ein Standardmietvertrag ist so geschlossen:
„3. X Nur für Verträge von bestimmter Dauer mit
Verlängerungsklausel
Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 12 Monaten
abgeschlossen und läuft bis zum XX.XX.XXXX. Er verlängert sich
jeweils um 12 Monate, falls er nicht mit den Fristen der Ziff.
4 gekündigt wird.“
Handelt es sich hierbei um einen Zeitmietvertrag (=gesetzliche
Kündigungsfrist) oder um ein unbefristeten Vertrag mit
Einschränkung des Kündigungsrechtes?
wurde der Vertrag vor 09/2001 geschlossen bin ich mir nicht restlos sicher, m.e. dürfte die folgende Antwort dennoch gelten.
Verträge (Befristungen) dieser Art sind seit der Mietrechtsreform nicht mehr zulässig. Hier handelt es sich auch eindeutig nicht um einen gegenseitigen Kündigungsausschluß, der Vertrag ist als Zeitmietvertrag gemeint.
Da diese Klausel unwirksam ist, handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag mit der normalen Kündigungsfrist von drei Monaten.
Gruß Stefan