mal angenommen ein ausländischer Mieter hat schon jahrelang eine Parabolantenne auf seinem Balkon zum Empfang heimatlicher Sender stehen. Nach mehreren Jahren schließt der Vermieter mit einer Gesellschaft, die via Breitbandkabel ebenso heimatliche Sender anbietet einen Vertrag und will vom Mieter nunmehr verlangen, dass dieser die Antenne entfernt und monatlich circa 20 Euro für die Nutzung des Breitbandkabels leistet. Welches Recht überwiegt denn hier mehr? Informationsfreiheit oder Eigentumsrecht?
mal angenommen ein ausländischer Mieter hat schon jahrelang
eine Parabolantenne auf seinem Balkon zum Empfang heimatlicher
Sender stehen. Nach mehreren Jahren schließt der Vermieter mit
einer Gesellschaft, die via Breitbandkabel ebenso heimatliche
Sender anbietet einen Vertrag und will vom Mieter nunmehr
verlangen, dass dieser die Antenne entfernt und monatlich
circa 20 Euro für die Nutzung des Breitbandkabels leistet.
Welches Recht überwiegt denn hier mehr? Informationsfreiheit
oder Eigentumsrecht?
Wenn man sich das BGH-Urteil VIII ZR 253/04 so betrachtet, überwiegt das Eigentumsrecht. Hier die Pressmitteilung: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
Kurz: der Wohnwert wird durch das Breitbandkabel verbessert, was auch durchaus im Sinne des Mieters liegen sollte. ABER der Mieter darf dieses ausnahmsweise verweigern, wenn die zu erwartende Mieterhöhung für ihn eine besondere Härte darstellen würde (…aber ob das Landgericht Berlin den Fall bereits abschliessend beurteilt hat…?)
es geht doch um die bestehende Antenne, nicht darum, ob der
MIeter die Kabelverlegung duldet…
Hallo nochmal.
Das war schon klar. Aber es wird nicht klar, ob das Programmangebot durch die Kabelpflicht eingeschränkt wird. Sprich, empfängt der Mieter mit Kabel und Antenne mehr Programme als alleine mit Kabel.
So wie es aussieht, wird er auf die Antenne nämlich verzichten müssen (oder sollen). Es sei denn, dass die im Fall beschrieben Ausnahme auftritt
Kabel und Antenne gleichzeitig dürfte sich nämlich beissen (Achtung: Fernsehtechnik )
Kabel und Antenne gleichzeitig dürfte sich nämlich beissen
(Achtung: Fernsehtechnik )
Kabel und Antenne gleichzeitig ist überhaupt kein Problem. Kabel ist nichts anderes als eine spezielle Antenne und wird dementsprechend am normalen Antenneneingang des TVGerätes angeschlossen. Satellitenschüssel liegt in einem anderen Frequenzbereich und wird entweder über einen zusätzlichen Receiver oder einen im TVGerät eingebauten Receiver angeschlossen. Mache ich seit Jahrzehnte ähnlich (normale terrestrische Antenne statt Kabel).
Gruß
Axel
mal abgesehen von dem, was axel schon gesagt hat: du scheinst nicht alle Aspekte zu berücksichtigen. Für mich wäre eine entscheidende Frage, ob die Antenne fest am Balkon montiert und ob sie von außen sichtbar ist.
Meines Erachtens kann eine unsichtbar nicht fest montierte Antenne nicht verboten werden. Zur Benutzung des Kabelanschlusses kann sowieso niemand gezwungen werden.
Zur Benutzung des
Kabelanschlusses kann sowieso niemand gezwungen werden.
Zur Benutzung kann man keinen zwingen, zur Bezahlung schon. Wenn es einen Pauschalvertrag vom Vermieter mit dem Kabelbetreiber gibt, kann nicht ein einzelner Mieter aussteigen.
Gruß
Axel (ianal)