mal angenommen in einer Mietwohnung entstehen durch zum Beispiel kaputte Heizungsrohre Wasserschäden, welche behoben werden müssen.
Wenn in einer aktuell vermieteten Wohnung Wasser unter dem Bodenbelag vorhanden ist und eine Firma mit der Trocknung beauftragt wird, so würden dem Mieter ja erhebliche Einschränkungen dadurch drohen. Löcher im Fußboden, überall Rohre, evtl. ist sogar der Zugang zu manchen Schränken komplett verhindert. Die Lärmbelästigung könnte im Falle einer turbinenbetriebenen Trocknungsmaschine erheblich sein.
Wenn eine ganze Wohnung, nehmen wir mal an 2 ZKB auf diese Weise getrocknet werden muss, ist es
a) dem Mieter überhaupt zu zumuten, diese für die Dauer der Trocknung (nehmen wir mal an 3-4 Wochen) zu bewohnen?
b) gerechtfertigt, in einem solchen Fall keine Miete bis auf die üblichen Nebenkosten einzunehmen bzw. zu bezahlen?
c) Kann der Mieter Schadenersatz wegen der Lärm- und Geruchsbelästigung (bei einem Wasserschaden, der längere Zeit nicht entdeckt wurde, kann das Wasser unter dem Boden z.B. anfangen zu miefen) einfordern?
Was kann ein Mieter oder Vermieter tun, wenn Haustiere durch diesen Lärm beeinträchtigt werden, also Hund oder Katze sehr verstört auf die Fremdgeräusche und die Situationen reagieren?
mal angenommen in einer Mietwohnung entstehen durch zum
Beispiel kaputte Heizungsrohre Wasserschäden, welche behoben
werden müssen.
Wusste der Mieter davon ?
Wenn in einer aktuell vermieteten Wohnung Wasser unter dem
Bodenbelag vorhanden ist und eine Firma mit der Trocknung
beauftragt wird, so würden dem Mieter ja erhebliche
Einschränkungen dadurch drohen. Löcher im Fußboden, überall
Rohre, evtl. ist sogar der Zugang zu manchen Schränken
komplett verhindert. Die Lärmbelästigung könnte im Falle einer
turbinenbetriebenen Trocknungsmaschine erheblich sein.
Wenn eine ganze Wohnung, nehmen wir mal an 2 ZKB auf diese
Weise getrocknet werden muss, ist es
a) dem Mieter überhaupt zu zumuten, diese für die Dauer der
Trocknung (nehmen wir mal an 3-4 Wochen) zu bewohnen?
Rein tendenziell eher nein. Eine Archivsuche könnte hier weiterhelfen
b) gerechtfertigt, in einem solchen Fall keine Miete bis auf
die üblichen Nebenkosten einzunehmen bzw. zu bezahlen?
100% Wohnwert = 100% Miete. Welche NK’en sind denn zu bezahlen, wenn die Wohnung nicht betreten werden kann ?
c) Kann der Mieter Schadenersatz wegen der Lärm- und
Geruchsbelästigung (bei einem Wasserschaden, der längere Zeit
nicht entdeckt wurde, kann das Wasser unter dem Boden z.B.
anfangen zu miefen) einfordern?
Zumindest sollte eine rückwirkende Mietminderung möglich sein (wenn der Schaden rechtzeitig gemeldet wurde)
Was kann ein Mieter oder Vermieter tun, wenn Haustiere durch
diesen Lärm beeinträchtigt werden, also Hund oder Katze sehr
verstört auf die Fremdgeräusche und die Situationen reagieren?