Ist eine Renovierung nach Auszug notwendig?

Hallo,

Ein Mieter im Haus möchte ausziehen und hat die Wohnung vor ein paar Jahren ziemlich heruntergekommen von einem Familienmitglied übernommen. Alles wurde von Grund auf neu und selbst renoviert und nach eigenem Geschmack gestrichen. Der Mieter möchte nun ausziehen. Der Hauswirt sah sich die Wohnung an und verlangt nun auch noch das sämtliche Türen, Fenster sowie Heizkörper nocheinmal gestrichen werden müssen, ebenso wie die Decken. Er bemängelte die gemusterten Tapeten. Auch hier soll neu mit Raufaser auf eigene Kosten tapeziert werden. Abgehängte Decken sollen entfernt werden. Der Mieter ist hiermit nicht einverstanden, da er auch in keine komplett renovierte Wohnung eingezogen ist. Wie sieht der Sachverhalt aus?

Hallo,

ob eine Renovierung erforderlich ist, hängt immer zunächst einmal vom Mietvertrag und von der Mietvertragsdauer ab. Selbst wenn die Wohnung vorher unrenoviert war, kann eine Renovierung fällig sein.

Falls eine Renovierung nach Mietvertrag fällig ist, hat der Mieter die Wohnung fachmännisch renoviert zu hinterlassen und hat dabei aber die von ihm selbst durchgeführten „Verschönerungen“ (heruntergehängte Decken etc.) auf Wunsch zu entfernen. Wenn vorher keine Tapeten vorhanden waren, müssen die vom Mieter angebrachten Tapeten entfernt werden.