Hallo, mal angenommen in einer Ecke unter der Heizung beginnt eine Schimmelbildung, diese jedoch aufgrund von Wasser-Tröpfchenbildung! D.h. die Wand ist EISKALT und fühlt sich feucht an! Dort verlaufen allerdings weder Regenrinne, noch ist in dem Raum eine Waschmaschine.
Mieter A hat vor einem Jahr neue Fenster bekommen und denkt nun das es damit zusammenhängen kann, da an der Aussenisolierung des Hauses nichts geändert wurde. Das merkwürdige ist nur das alle anderen Mieter in dem Haus (B - D) nicht mit diesem Problem zu kämpfen haben.
Allerdings hat Mieter A auch die GARAGEN direkt unter sich, d.h. Mieter A ist der einzige der keinen geheizten Wohnraum unter seinem eigenen Wohnraum besitz.
Wenn Mieter A die Tröpfchenbildung (diese entsteht übrigends stets nur wenn es drausen unter 0 Grad wird!) mehrmals am Tag abwischt, entsteht zumindest OPTISCH kein schimmel (Mieter A weiss aber nicht ob er in der wand ist!)
Kann Mieter A nun eine Mietminderung beantragen, auch wenn der Schaden nur im Winter auftaucht? Wohlgemerkt ist dieser Schaden nun schon auch noch an einer anderen Ecke aufgetaucht, sowie sogar in einer Ecke in Zimmerdeckenhöhe!
Davon das Mieter A zu wenig lüften würde, kann nicht die Rede sein!
Sollte Mieter A eine Mietminderung beantragen können, wie hoch wäre dies dann? Und gibt es für Mieter A vorgefertigte Mietminderungsschreiben?