Hallo,
Ich habe folgende Frage:
Darf ein Makler das Vermitteln eines Mietvertrags ablehnen,
wenn in die zu vermittelnde Einraumwohnung > 30 qm, statt einer Person
zwei Personen einziehen wollen? Oder hat ein Vermieter das Recht, eine Wohnung
ausdruecklich nur an eine einzelne Person zu vermieten?
Der spaetere Einzug von z.B. Lebensgefaehrte/in in die Wohnung des Mieters
ist ja m.E. durch den Vermieter nur in wenigen Faellen zu verbieten (also
Ueberbelegung oder ernsthafte Probleme mit dem Mieter und/oder dessen
Lebensgefaehrte/in).
Wer weiss hierzu weiter?
Schoenen Gruss, Oliver Marquardt.
Hallo,
Hi,
Ich habe folgende Frage:
Darf ein Makler das Vermitteln eines Mietvertrags ablehnen,
wenn in die zu vermittelnde Einraumwohnung > 30 qm, statt
einer Person
zwei Personen einziehen wollen? Oder hat ein Vermieter das
Recht, eine Wohnung
ausdruecklich nur an eine einzelne Person zu vermieten?
Der spaetere Einzug von z.B. Lebensgefaehrte/in in die Wohnung
des Mieters
ist ja m.E. durch den Vermieter nur in wenigen Faellen zu
verbieten (also
Ueberbelegung oder ernsthafte Probleme mit dem Mieter und/oder
dessen
Lebensgefaehrte/in).
Wer weiss hierzu weiter?
Also, ein MAKLER darf einen Vertrag mit dir ablehnen, genauso wie der VERMIETER nicht verpflichtet ist, dir eine Wohnung zu vermieten.
Das liegt ganz alleine an den beiden. Du bist ja auch nicht verpflichtet, die WOhnung zu nehmen.
Wenn der Vermieter sagt, dass die Wohnung nur für eine Person ist, und er sie dir nicht vermieten will, dann ist das halt so. Nix zu machen.
Wenn der Makler allerdings (aus welchen Gründen auch immer) den Vertrag nicht mit dir machen will, dann kannst du immernoch an den Vermieter gehen, und den Vertrag direkt mit diesem machen, wenn der das will.
Gruß
Jürgen
Hallo wieder,
und vielen Dank fuer die fixe Antwort!
Wenn der Makler allerdings (aus welchen Gründen auch immer)
den Vertrag nicht mit dir machen will, dann kannst du
immernoch an den Vermieter gehen, und den Vertrag direkt mit
diesem machen, wenn der das will.
Und wie sieht es dann mit dem Provisionsanspruch des Maklers aus?
Ich meine, er hat ja dann das Zustandekommen des Mietvertrags eher verhindern
wollen als herbeigefuehrt, der Vermieter ist doch in solch einem Fall sicher
berechtigt, den Mietvertrag ohne Zutun des Maklers zu machen.
Ist das auch so, wenn er einen Vertrag mit dem Makler hat, der besagt dass
der Vermieter nicht eigenstaendig einen Mietvertrag macht?
Schoenen Gruss, Oliver.