Hallo allerseits,
Ich habe mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
In einer Hausordnung steht geschrieben, dass Musik- und Fernsehgeräte immer auf Zimmerlautstärke zu betreiben sind. Musiziert werden darf in einem bestimmten Zeitraum und ruhestörende Arbeiten dürfen in dem gleichen Zeitraum aber nur wochentags und samstags vorgenommen werden. Wo liegen hier die Grenzen? Was ist Zimmerlautstärke? Woran soll der Mieter erkennen, ob er seine Geräte über Zimmerlautstärke betreibt? Ist es grundsätzlich verboten z.B. die Stereoanlage mal etwas lauter aufzudrehen (beispielsweise im Zeitrahmen der „ruhestörenden Arbeiten“?
Wie soll ein Mieter reagieren, wenn der Übermieter sich über angeblich zu laute Musik beschwert (weil er lernen muss), wenn das subjektive Empfinden des Mieters die Musik nicht als laut empfindet und keine Chance bekommt mit dem Übermieter nach einer Lösung zu suchen? Muss der Mieter „Bibliotheks-Stille“ für den Übermieter gewährleisten? Wie kann man Grenzen finden, an die sich beide halten können und müssen?
Vielleicht weiß ja jemand was dazu?
July