Kautionszahlung später, kann das ein Problem sein?

Hallo,

noch eine kleine Frage zum Thema Kaution:

Angenommen ein neuer Mieter fragt vor Abschluss des Mietvertrags, ob er - da er aufgrund der Umzugskosten in einem kurzfristigen finanziellen Engpass ist - die Kaution von 2MM auch in Raten zahlen könne, eine 8 Wochen nach Einzug und eine 12 Wochen nach Einzug.

Könnte diese Kautionsregelung kritisch sein oder ist so eine Regelung OK?

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Hallo!

Könnte diese Kautionsregelung kritisch sein oder ist so eine
Regelung OK?

Im Ergebnis sehe ich da keine großen Probleme. Es kann natürlich immer passieren, dass der Mieter bei Fälligkeit nicht zahlt…
Aber auch, wenn eine Ratenzahlung im Mietvertrag bezüglich der Kaution nicht vereinbart ist, hat der Mieter aus § 551 II BGB sowieso einen Anspruch auf Ratenzahlung in drei Raten.

Gruß,

Florian.

Hallo,

kommt halt ganz darauf an, ob er vor hat Miete zu zahlen.

Gruß

Peter

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Hallo Peter,

danke für Deine Antwort!

Noch eine kurze Nachfrage:

kommt halt ganz darauf an, ob er vor hat Miete zu zahlen.

Wenn er keine Miete zahlt, dann würde er doch auch keine Kaution zahlen, egal wann die fällig wäre? Oder hat man als Vermieter in diesem Fall weniger rechtliche Möglichkeiten?

Viele Grüße
Frank

Hallo Florian,

danke für Deine Antwort!

Im Ergebnis sehe ich da keine großen Probleme. Es kann
natürlich immer passieren, dass der Mieter bei Fälligkeit
nicht zahlt…

Der Vermieter hat in dem Fall aber doch die gleichen Rechte, als wenn die erste Rate bei Einzug und dann in monatlichen Schritten fällig gewesen wäre, oder?

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

leider wird das Zahlen von Miete von einigen Zeitgenossen als optional angesehen. Der Schutz des Staates ist in diesem Falle nur sehr gering. (Du kannst Dir für viel Geld einen weichen, griffigen Zettel kaufen, auf dem steht, dass Du im Recht bist.) Leider ist der das Papier nicht wert, auf dem das gedruckt ist. Bis ein Mieter raus muss, hat das viele tausend Euro gekostet, auf denen du sitzen bleibst und zwei Jahre Mietausfall, die dir keiner bezahlt.

Wer zu sparsam ist, die Miete zu zahlen, will meist auch die Kaution sparen. Das ist für ihn ja eine zusätzliche Ausgabe. Geld das weg ist.
Da sucht er sich lieber einen Vermieter, der das auf 3 Monate verteilt.

Es soll übrigens auch ehrliche Mieter geben, denen man einmal im Leben den Schlüssel gibt und die bis zu ihrem Ableben oder Auszug pünktlich die Miete zahlen und so weiter.

Ich würde mir ersatzweise eine Arbeitsbescheinigung geben lassen, Schufaauskunft oder die Adresse vom Vorvermieter und die letzte Meldebescheinigung.

Gruß

Peter

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Hallo!

Wer zu sparsam ist, die Miete zu zahlen, will meist auch die
Kaution sparen. Das ist für ihn ja eine zusätzliche Ausgabe.
Geld das weg ist.
Da sucht er sich lieber einen Vermieter, der das auf 3 Monate
verteilt.

Nun ja - andererseits würde ich bein einem berechnenden Miet- und Kautionspreller erwarten, dass er seine Rechte besser kennt, als vielleicht der Vermieter und sich nicht die Mühe macht, nach der Möglichkeit der Ratenzahlung der Kaution zu fragen. Denn erstens wüsste er, dass er das sowieso darf und zweitens wäre es ihm einfach egal, wenn er sie nicht zahlen wollte. Dann würde er sicher kein Misstrauen erregen und nach einer Ratenzahlung fragen. Denn ob er nachher Raten nicht zahlt oder die gesagt fällige Kaution, das kann ihm ja egal sein.

Florian.

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Hallo Florian,

also ich musste das Geld immer in Bar mitbringen.

Natürlich darf jeder das Geld auch in 3 Monatsraten abzahlen, aber wer es gleich mitbringt bekommt sogar den Mietvertrag dazu.

Jedenfalls war das bei mir (fast immer) der Fall, wenn ich etwas gemietet habe.

Viele Grüße

Peter

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Hallo Peter,

also ich musste das Geld immer in Bar mitbringen.

das wiederum deutet auf linke Touren beim Vermieter hin, wie unser Günter immer betonte, als er noch hier im Forum aktiv war.

Natürlich darf jeder das Geld auch in 3 Monatsraten abzahlen,
aber wer es gleich mitbringt bekommt sogar den Mietvertrag
dazu.

Aber bitte als Sparbuch mit Bedingung für die Auszahlung (sorry, weiß die richtige Bezeichnung nicht). Nur so ist gewährleistet, dass der Vermieter die Kaution nicht seinem Vermögen einverleibt und ein Mieter, der kündigt, bei Vermiezterinsolvenz in die Röhre guckt.

Gruß, Karin

Hallo Karin,

mit dem Mieterkonto hast Du natürlich vollkommen recht. Das ist sicher der beste Weg für beide Seiten. Ich kenne auch einen Fall, bei dem ein Mieter um die Kaution geprellt worden ist.

(Ihm hilft das Gesetz übrigens genausowenig wie dem Vermieter)

Und ich kenne auch einen Fall, da war der Vermieter gar nicht der Vermieter. Sondern er hat nur die Kaution eingesammelt und war danach verschwunden.

Gruß

Peter

Hallo Peter,

also ich musste das Geld immer in Bar mitbringen.

das wiederum deutet auf linke Touren beim Vermieter hin, wie
unser Günter immer betonte, als er noch hier im Forum aktiv
war.

Nein, nicht unbedingt. Damals war Vermietermarkt (1988) Es wurde praktisch jede Miete gezahlt. Bei einer bezahlbaren Wohnung waren hundert Bewerber keine Seltenheit.

Natürlich darf jeder das Geld auch in 3 Monatsraten abzahlen,
aber wer es gleich mitbringt bekommt sogar den Mietvertrag
dazu.

Aber bitte als Sparbuch mit Bedingung für die Auszahlung
(sorry, weiß die richtige Bezeichnung nicht). Nur so ist
gewährleistet, dass der Vermieter die Kaution nicht seinem
Vermögen einverleibt und ein Mieter, der kündigt, bei
Vermiezterinsolvenz in die Röhre guckt.

Gruß, Karin