Mieterhöhung Kündigungsgrund?

Hallo,

ein VM möchte die Miete erhöhen;

Ein M kann dies ablehnen; aber ist es schon ein Kündigungsgrund??
Also wenn VM mitteilt, die MIete zu erhöhen und sich herausstellt, dass die Mieter deswegen ausziehen möchten, kann er die Mieterhöhung rückgängig machen?

Danke und Grüße

Auch hallo.

Hallo,

ein VM möchte die Miete erhöhen;

…wg. Schönheitsreparaturen ? Oder wg. der gestiegenen Strom- und Heizpreise ?
Evtl. kann hier was dabei sein: http://raejuk.blogspot.com/2005/11/aufsatz-mietrecht…

Ein M kann dies ablehnen; aber ist es schon ein
Kündigungsgrund??

Solange der Mieter nicht in Zahlungsverzug gerät oder die Erhöhung eindeutig zu hoch ausfällt: nein.
Als Beispiel für Mietzahlungsverzug siehe http://www.brennecke-partner.de/frameset.php?Navi=Le…

Also wenn VM mitteilt, die MIete zu erhöhen und :sich herausstellt, dass die Mieter deswegen :ausziehen :möchten, kann
er die Mieterhöhung rückgängig machen?

Sollte eigentlich. Allerdings wäre das ein recht billiges Mittel um unliebsame Mieter loszuwerden…

Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren übrigens um maximal 20% angehoben werden: http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietre…
(->Mieterhöhung)

HTH
mfg M.L.

Zeitmietvertrag

ein VM möchte die Miete erhöhen;

…wg. Schönheitsreparaturen ? Oder wg. der gestiegenen Strom-
und Heizpreise ?
Evtl. kann hier was dabei sein:
http://raejuk.blogspot.com/2005/11/aufsatz-mietrecht…

Nein, es geht um die Anpassung an den Wohnungsmarkt.

Es handelt sich im übrigen um einen Zeitmietvertrag aber mit einem Vorbehalt
„Der VM ist berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Zustimmung zur Erhöhung der Miete jeweils nach Ablauf eines Jahres zum Zweck cder ANpassung an die geänderten wirtschaftlichen Verhältnise auf dem Wohnungsmarkt zu verlangen“

Und dies möchte der VM gerne bei einem Zeitmietvertrag, ist das Möglich?

Danke und Grüße
Sven

Hallo nochmal.

Nein, es geht um die Anpassung an den Wohnungsmarkt.

…was die zu knackende Nuss nicht weicher macht :wink:

Es handelt sich im übrigen um einen Zeitmietvertrag aber mit
einem Vorbehalt
„Der VM ist berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen die Zustimmung zur Erhöhung der Miete jeweils
nach Ablauf eines Jahres zum Zweck cder ANpassung an die
geänderten wirtschaftlichen Verhältnise auf dem Wohnungsmarkt
zu verlangen“

Und dies möchte der VM gerne bei einem Zeitmietvertrag, ist
das Möglich?

Ja. Zumindest gibt es (noch) kein gegenlautendes BGH-Urteil. Die Urteile VIII ZR 218/04 , VIII ZR 344/04 & VIII ZR 154/04 dürften hier auch nicht interessant sein.
Zeitmietverträge dürfen übrigens nur aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ansonsten könnte der VM Schadensersatzansprüche
geltend machen.

HTH
mfg M.L.