änderung kündigungsvoraussetzung bei verkauf?

Hallo,

hab mal eine kurz Frage bzgl. Mietrecht.

Person A wohnt seit ca. 1 jahr in ner Wohnung, keine Besonderheiten im Mietvertrag, sprich normal sind ja 3 Monate…

Person A wird demnächst umziehen, und hat Ende Januar gekündigt mit der Bitte, den Mietvertrag schon einen Monat früher zu lösen. (Person A würde sich auch auf die Suche nach einem nachmieter machen…ist ja nicht so schwer derzeit)

Die Vermieter haben jetzt darüber informiert, dass sie die Wohnung verkaufen wollen.
Wenn sie jemanden zum 01.04 finden der die Wohnung bis dahin kauft, dann ist Person A natürlich früher raus, ansonsten müssten die Vermieter auf Erfüllung bestehen.

Ändert das irgendwas, dass Sie die Wohnung jetzt verkaufen wollen?
Person A kann ja schlecht hergehen und einen Käufer für die Wohnung präsentieren…weil sie nicht weiss, wieviel die haben wollen etc…
Ansonsten ist ja usus, dass man Nachmieter präsentiert und dann früher aus dem Mietvertrag gelassen wird (gibts dazu ne rechtsverbindliche Regelung?)

Ist Person A eigentlich verpflichtet, dann die Wohnung zugänglich zu halten, wenn da Leute vorbeikommen wollen zur Besichtigung?

Wenn jemand ne Idee hat, wie man das aktiv beschleunigen kann bzw. obs einen Kniff gibt, das auf Ende März runterzubrechen…her mit :wink:

Danke !

Gruß
RT

NEIN

Hallo,

hab mal eine kurz Frage bzgl. Mietrecht.

Person A wohnt seit ca. 1 jahr in ner Wohnung, keine
Besonderheiten im Mietvertrag, sprich normal sind ja 3
Monate…

http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

Person A wird demnächst umziehen, und hat Ende Januar
gekündigt mit der Bitte, den Mietvertrag schon einen Monat
früher zu lösen. (Person A würde sich auch auf die Suche nach
einem nachmieter machen…ist ja nicht so schwer derzeit)

Nachmieterregelung ist FREIWILLIGE Vereinbarung zwischen den Vertragparteien. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf.

Die Vermieter haben jetzt darüber informiert, dass sie die
Wohnung verkaufen wollen.
Wenn sie jemanden zum 01.04 finden der die Wohnung bis dahin
kauft, dann ist Person A natürlich früher raus, ansonsten
müssten die Vermieter auf Erfüllung bestehen.

Ändert das irgendwas, dass Sie die Wohnung jetzt verkaufen
wollen?

NEIN: Kauf bricht nicht Miete

http://dejure.org/gesetze/BGB/566.html

Person A kann ja schlecht hergehen und einen Käufer für die
Wohnung präsentieren…weil sie nicht weiss, wieviel die haben
wollen etc…
Ansonsten ist ja usus, dass man Nachmieter präsentiert und
dann früher aus dem Mietvertrag gelassen wird (gibts dazu ne
rechtsverbindliche Regelung?)

Es gibt KEINE Regelung. Alles nur Gerüchte (3 Nachmieter usw.).

Ist Person A eigentlich verpflichtet, dann die Wohnung
zugänglich zu halten, wenn da Leute vorbeikommen wollen zur
Besichtigung?

Im „angemessenen“ Umfang ist das sicher richtig. Aber was ist angemessen? 2 Abende pro Woche? Oder 3 vereinbarte Termine von mehreren Stunden?

Gruß

Stefan

Ist Person A eigentlich verpflichtet, dann die Wohnung
zugänglich zu halten, wenn da Leute vorbeikommen wollen zur
Besichtigung?

Hallo!

Also ich bin nicht vom Fach, habe aber gelesen, dass man Termine festlegen kann, an denen man bereit ist, zukünftige Nachmieter/ Käufer in seine Wohnung einzulassen.(z.B freitags von fünf bis sieben oder so)
Es Bedarf in jedem Fall einer Absprache zwischen Vermieter und Mieter hinsichtlich der Besichtigungstermine. Du könntest ja auch Deinen Vermietern erlauben, Deine Telefonnummer an eventuelle Nachmieter weiterzugeben. Dann kannst Du bestimmen, wann wer kommt.

Mit der Kündigungsfrist hat mein Vorredner recht. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Deiner vorgeschlagenen Nachmieter auch zu nehmen.Er kann darauf bestehen, dass Du die Miete bis zum Vertragsende bezahlst. Natürlich wird er aber auch daran interessiert sein, dass kein Mietausfall entsteht, wenn Du ausgezogen bist. Also wird er, denke ich, froh sein über Vorschläge.
Es gibt ja auch noch die Möglichkeit, dass ein Käufer die Wohnung auch vermieten will…der hätte dann Deinen Nachmieter gleich mit im Paket mit inbegriffen…Vor- oder Nachteil??? Je nach dem…

Liebe Grüsse