Kündigung Mietvertrag - Vermieter nicht erreichbar

Hallo,

wie verhält es sich im Fall:
Fristgerecht gekündigt wurde per Einschreiben, welches zurück kam, weil der Vermieter dort nicht mehr wohnt.
Nachgeforscht im Einwohnermeldeamt und neue gemeldete Adresse herausbekommen.
Neues Schreiben gesendet, aber dieses wird nicht vom Vermieter entgegengenommen. Weiteres Einschreiben 4 Wochen später gesendet, welches ebenfalls nicht angenommen wird.
Kann man einfach ausziehen, die normalen Schönheitsreperaturen wie im Mietvertrag vereinbart wurden sind durchführen und die Schlüssel per Einschreiben an den Vermieter senden?
Wie erfolgt in so einem Fall die Übergabe?

Carsten

Hallo,

die erste Maßnahme sollte sein die Kündigung erneut zu schicken, als Einwurfeinschreiben. Auch dafür bekommt man bei Bedarf eine Bestätigung, dass der Brief eingeworfen wurde. Aber der Empfänger kann eben die Annahme nicht verweigern, weil er ohnehin keine Unterschrift leisten muss.

Neues Schreiben gesendet, aber dieses wird nicht vom Vermieter
entgegengenommen. Weiteres Einschreiben 4 Wochen später
gesendet, welches ebenfalls nicht angenommen wird.

Mal versucht anzurufen? Der V muss ja irgendwie erreichbar sein…

Kann man einfach ausziehen, die normalen Schönheitsreperaturen
wie im Mietvertrag vereinbart wurden sind durchführen und die
Schlüssel per Einschreiben an den Vermieter senden?

Falls der vermieter noch eine Kaution hat würde ich das lassen. Sonst kann es durchaus sein, dass dem Mieter später Reparaturen für Schäden von der Kaution abgezogen werden, die vielleicht gar nicht existieren o.ä.

Wie erfolgt in so einem Fall die Übergabe?

Ich würde dem V einige Termine zur Übergabe anbieten, reagiert er gar nicht würde ich mir Hilfe vom Mieterschutzbund holen und mit denen zusammen ein Protokoll anlegen, was kaputt ist und was nicht. Also quasi ein Übergabeprotokoll. Der Mitarbeiter des Mieterschutzbundes kann als neutrale Person fungieren. Das Protokoll würde ich incl Schlüsseln an den V schicken (Einwurfeinschreiben) mit dem Hinweis, dass er sich bei Problemen / Fragen an mich wenden soll. Kommt der V später und spricht von irgendwelchen Mängeln kann man auf den Mieterschutzbundmitarbeiter als neutrale Person zurückgreifen.

Als neutrale Person kann man zB auch den Hausmeister nehmen o.ä., aber besser nicht den Bruder, besten Freund oder die Mutter, da könnte bezweifelt werden ob diese Personen wirklich neutral sind.

Das ist alles nur meine Sicht der Dinge, wie ich es in so einer Situation wohl machen würde. Dass das rechtlich einwandfrei ist möchte ich allerdings nicht behaupten.

Gruß,
Sue

Hallo Carsten,

es ist nicht zwingend erforderlich per Einschreiben zu kündigen. Dies möchte der Mieter natürlich wegen des Nachweises so machen, was auch verständlich ist. Aber bei einer Mietvertragskündigung reicht die normale Zustellung aus. In diesem Falle sollte der Mieter - wenn möglich - die Zustellung selbst unter Zeugen durchführen. Sobald die Kündigung im Kasten liegt, ist sie fristgerecht zugestellt.

A pro pos fristgerecht: Der Mieter sollte, um wirklich auf der sicheren Seite zu sein, noch einmal fristgerecht zum nächsten Monat kündigen. Natürlich wäre dann ein Verzug von einem Monat in Kauf zu nehmen. Da aber bisher nachweislich die Kündigung nicht zugestellt wurde, wäre dies die sauberste Lösung.

Zusätzlich sollte der Mieter versuchen auf andere Art, telefonisch z.B., mit dem VM in Kontakt zu treten, um die Ursache seines merkwürdigen Verhaltens herauszufinden. Evtl. erwartet er eine unangenehme Sendung per Einschreiben? :smile:

Ist die Kündigung einmal zugestellt, sollte der Mieter seinen Pflichten beim Auszug nachkommen, versuchen den VM zu einer Übergabe zu bewegen und dann ausziehen. Alles Weitere muss dann abgewartet werden. In jedem Fall sind die gesetzlich verankerten Pflichten - aber auch die Rechte - dann gewahrt und der VM hat keine wie auch immer geartete Angriffsfläche.

Gruß
Nita