Kosten mit Miete verrechnen

Hallo Zusammen,

Ein Vermieter möchte einen Gewerbemietvertrag für ein Ladenlokal machen. Der Mieter hat sich mit dem Vermieter darauf verständigt, dass der Mieter bestimmte bauliche Verbesserungen wie Deckenisolierung, Einbau eines Bades etc. auf seine eigenen Kosten durchführen lässt. Im Ausgleich dafür senkt der Vermieter die Miete in den ersten 3 Jahren um 125€ und in den darauffolgenden 2 Jahre um 100 €, danach soll dann die „normale“ Miete gezahlt werden. Die Frage ist nun wie der Vermieter dies am Besten vertraglich regelt!? Mietvertrag über die „normale“ Miete und dann eine Art Zusatzvereinbarung über die Mietsenkung. Oder direkt einen Staffelmietvertrag ohne Zusatzvereinbarung? Eine Frage wäre für den Vermieter z.B. wie er sicherstellt das, wenn das Mietverhältnis, warum auch immer früher endet, der Mieter dann nicht mit Forderungen auf ihn zukommen kann.

Danke!

Gruß

Ralf

Hallo,
Deine Frage, wie man sich als Vermieter davor schützen kann, an einem Mieter keinen Ausgleich bei vorzeitiger Mietauflösung zahlen zu müssen, nachdem dieser zuvor sein Geld in das Eigentum des Vermieters gesteckt hat, finde ich in diesem Forum etwas unpassend. Soweit ich verstanden habe, ist das hier ein Forum für Mieterrechte nicht für Vermieterrechte.

Sollte ich Deine Frage ansonsten falsch verstanden haben, kannst Du mich gerne korrigieren.

Gruß Moni

Hallo,

zur ursprünglichen Farge kann ich leider auch nichts beitragen sorry…

Soweit ich verstanden habe, ist das
hier ein Forum für Mieterrechte nicht für Vermieterrechte.

Vermieter dürfen hier selbstverständlich auch schreiben…auch beim Mietrecht gibt es zwei Seiten der Medaille…es sind ja ohnehin nur allgemeingültige Fälle ohne konkreten Bezug gelle :wink:

LG
Maja