Ein Vermieter schickt seinen Sohn zu seinem Mieter und läßt die Jahresnebenkostenabrechnung für 2004 am 31.12.2005 um 18 Uhr dem Mieter übergeben. Der Mieter riecht den Braten und verweigert die Annahme des Schreibens.
Ist die Nebenkostenabrechnung rechtzeitig zugegangen.
Was wenn der Mieter einfach behauptet er habe den Brief, den der Sohn des Vermieters einfach auf den Gartenzaun gelegt hat, nicht mitgenommen. Am nächsten Tag sei der Brief weg gewesen. Trotzdem zugegangen?
Ein Vermieter schickt seinen Sohn zu seinem Mieter und läßt
die Jahresnebenkostenabrechnung für 2004 am 31.12.2005 um 18
Uhr dem Mieter übergeben. Der Mieter riecht den Braten und
verweigert die Annahme des Schreibens.
Du kannst die Annahme nicht verweigern !
Ist die Nebenkostenabrechnung rechtzeitig zugegangen.
JA !! Das Jahr endet am 31.12 um 24:00 Uhr !!!
Was wenn der Mieter einfach behauptet er habe den Brief, den
der Sohn des Vermieters einfach auf den Gartenzaun gelegt hat,
nicht mitgenommen. Am nächsten Tag sei der Brief weg gewesen.
Trotzdem zugegangen?
Spitzfindig und dünnes Eis. Du hast vorab die Annahme verweigert. Also nix mit Gartenzaun.
Nur mal so: Der edle Mann beruft sich nicht auf die Einrede der Verjährung !
in dem Punkt dass eine Annahmeverweigerung nichts hilft, bin ich mit Christian einer Meinung.
JA !! Das Jahr endet am 31.12 um 24:00 Uhr !!!
Bezüglich der verspäteten Zustellung bzw. Verjährung würde ich aber nicht so sicher mit dem Verweis auf 24 Uhr verneinen. Als Lektüre hier sei ein Urteil vom Amtsgericht Köln vom 21. April 2005 (Az.: 210 C 31/05) genannt: Hier wurde der Zugang um 19 Uhr per Fax (im Büro des Mieter-Anwaltes) als zu spät gewertet. Wenn Du also am Silvesterabend (!!!) um 18 Uhr nicht zu Hause gewesen wärst, hätte es wohl unter Umständen ganz gut für Dich aussehen können.
mit besten Grüßen
Steffen B.
PS: Moralische Kommentare zu diesem Mieter verkneife ich mir jetzt einfach mal…
Hier wurde der Zugang um 19
Uhr per Fax (im Büro des Mieter-Anwaltes) als zu spät
gewertet. Wenn Du also am Silvesterabend (!!!) um 18 :Uhr nicht
zu Hause gewesen wärst, hätte es wohl unter Umständen :ganz gut
für Dich aussehen können.
Ja, aber im Gegensatz zum beschriebenen Fall ging die Zusendung hier an eine private Adresse und damit in den Empfangsbereich des Schuldners…
wenn der Vermieter am 31.12. den Brief (unter Zeugen) in den Briefkasten geworfen hätte, egal zu welcher Uhrzeit, dann wäre es auch zugegangen. Es steht ja nirgends geschrieben, dass die NK-Abrechnung postalisch beurkundet überbracht werden muss. Bei uns hier wird diese auch in die Briefkästen direkt von der Hausverwaltung verteilt.
Genauso könnte ich sagen, dass ich vom 26.12. bis 8.01. im Urlaub war und die Abrechnung mir nicht pünktlich zugegangen sei.
Ja, aber im Gegensatz zum beschriebenen Fall ging die
Zusendung hier an eine private Adresse und damit in den
Empfangsbereich des Schuldners…
Im Empfangsbereich eines Vertretungsberechtigten war das Fax ja auch. Allerdings hatte ich hier die Geschäftszeiten des Anwaltes nicht gengend gewürdigt.
Als juristischer Laie finde ich die Argumentation des Gerichtes trotzdem interessant. Immerhin wird einerseits die Zustellungsmöglichkeit bis 24 Uhr bejaht aber andererseits auch gesagt: „Zugegangen ist entsprechend § 130 BGB die Abrechnung, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, daß er unter normalen Umständen die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat.“ Im folgenden wird dann auf die Besonderheit des Silvestertages verwiesen. Für mich also der Hinweis, dass es sich bei diesem Abend um keine normalen Umstände handelt.
Leider konnte ich jetzt keine entsprechenden Urteile finden in denen eine Nebenkostenzustellung am Silvesterabend an eine private Anschrift verhandelt wurde. Weiss hier einer der Juristen etwas? Finde das interessant!
Leider konnte ich jetzt keine entsprechenden Urteile finden in
denen eine Nebenkostenzustellung am Silvesterabend an eine
private Anschrift verhandelt wurde. Weiss hier einer der
Juristen etwas? Finde das interessant!
Also der BGH hat hierzu jedenfalls noch kein Urteil gesprochen (suche nach ‚31.12 AND zustellung‘ oder ‚Sylvester‘ blieb erfolglos).
Von daher kann man zunächst davon ausgehen, dass die Zústellung am Sylvesterabend an eine private Adresse bis 24 Uhr als zugestellt gilt.