Heizkostenabrechnung

Hallo Leute,ein Bekannter hat ein Haus mit Einliegerwohnung, die er nun vermieten möchte. Wie funktioniert so eine Heizkostenabrechnung in der Praxis. Muß er eine Firma damit beauftragen oder geht das auch anders?
Vielleicht hat jemand eine Ahnung.
Vielen Dank
Gruß Peter

Hallo Peter,

Nach § 2 Heizkostenverordnung gilt eine Sonderregelung für Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt. Bei diesen Gebäuden können die Vertragsparteien eine Pauschalmiete oder eine verbrauchsunabhängige Umlage vereinbaren. Ist im Mietvertrag lediglich geregelt, dass der Mieter die Heizkosten anteilig zu tragen hat, ohne dass ein Umlagemaßstab vereinbart ist, so kann der Vermieter nach seiner Wahl entweder die Heizkostenverordnung anwenden oder gemäss §§ 315 ff. BGB einen anderen Umlagemaßstab bestimmen.

Christian