Wann ist eine Nebenkostenabrechnung verjährt?

Hallo,
meine Frage:
Wann ist eine Nebenkostenabrechnung , die am 01.03.2001 vom Vermieter gestellt wurde verjährt, wenn bisher keine Mahnungen gestellt wurden.?
Gruß Martina

Hallo Martina,

warum sollte eine NA-Abrechnung denn verjähren???

Gruß
Nita

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Hallo zurück,

warum soll man denn erst immer auf eine Mahnung warten? Mit der Hoffnung der Vermieter vergisst es? Schön, du sparst dabei was, denk vielleicht auch mal an den Vermieter, der in solchen Fällen immer das ärmere Schwein ist!!!

Nur durch solche schlechte Zahlungsmoral werden in Deutschland so viele private und Kleingewerbeinsolvenzen angemeldet.

Gruß
ajlav

Hallo Martina,

hm, Du schreibst, dass die Nebenkostenabrechnung 2001 gestellt wurde.
Wenn Du also fristgemäß Deine Nebenkostenabrechnung erhalten hast, dann hättest Du schon lange zahlen müssen !! Das Dein Vermieter keine Mahnungen geschrieben hat, ist Dein Glück.
Er hat Dir sicherlich auch einen Zahlungstermin gegeben ?
Dann könnte er eigentlich ab dem Termin noch Zinsen etc… draufrechnen.
Vielleicht bezahltst Du besser ???

liebe Grüße,
daniela

Auch wenn ich die Zahlungsunwilligkeit nicht in Ordnung finde. Die Frist beginnt ab 31.12.2001 zu laufen. Lt. BGB

§ 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

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Hallo,
nich´gleich böse werden. Sehe ich ganz genauso. Normalerweise bezahle ich auch sofort jegliche Rechnungen. Insbesondere, wenn sie von kleinen Handwerkerfirmen stammen. Mahnungen gibt es bei mir nur, wenn ich die Rechnung verlegt habe und nicht mehr dran gedacht habe.
Der Grund, wieso ich die Verjährung wissen möchte ist, daß ich keine Lust habe, mich auf einen Rechtstreit mit meinem alten Vermieter einzulassen.
Seine Abrechnung stimmt nämlich nicht. Er hat unser Heizkosten-guthaben vom Jahr vorher nicht mit verrechnet und eine zweite Position stimmt auch nicht. Seine und unsere Ansprüche würden ungefähr null auf null aufgehen.
Gruß Martina

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