Mängelanzeige

Angenommen, eine Wohnung wurde zum 01.Januar angemietet, der Schlüssel wurde aber schon vorher ausgehändigt. Anfang Februar wird dann festgestellt, das sich Risse in den Kacheln im Bad und in der Küche befinden, können diese noch angezeigt werden, oder hätten diese bei Mietbeginn gemeldet werden müssen?

Hallo Susanne,

am Besten machst Du das beim Auszug:wink:)

Natürlich kannst/sollst Du das noch melden und solltest es auch dokumentieren und zwar möglichst gleich. Es sei denn, du zahlst gerne eine Bad- und Küchenrenovierung bei Auszug.

Gruß

Peter

Angenommen, eine Wohnung wurde zum 01.Januar angemietet, der
Schlüssel wurde aber schon vorher ausgehändigt. Anfang Februar
wird dann festgestellt, das sich Risse in den Kacheln im Bad
und in der Küche befinden, können diese noch angezeigt werden,
oder hätten diese bei Mietbeginn gemeldet werden müssen?

Hallo Susanne,

Hallo Peter

am Besten machst Du das beim Auszug:wink:)

kleiner scherzbold:wink:)

Natürlich kannst/sollst Du das noch melden und solltest es
auch dokumentieren und zwar möglichst gleich. Es sei denn, du
zahlst gerne eine Bad- und Küchenrenovierung bei Auszug.

Meine Frage bezog sich mehr auf den Zeitraum, ob man es hätte bei Einzug gleich melden müssen?

Gruß

Peter

Angenommen, eine Wohnung wurde zum 01.Januar angemietet, der
Schlüssel wurde aber schon vorher ausgehändigt. Anfang Februar
wird dann festgestellt, das sich Risse in den Kacheln im Bad
und in der Küche befinden, können diese noch angezeigt werden,
oder hätten diese bei Mietbeginn gemeldet werden müssen?

Hallo Susanne,

besser spät als nie.
Je später, desto eher kann man behaupten, das sei vorher noch nicht gewesen. Aber selbst wenn einige Zeit vergangen ist, kannst du das noch melden.

Beim Einzug hat man meist anderes um die Ohren.

Gruß

Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]