In einem Wohnhaus einer Kirchengemeinde, wird mit Kündigung der Wohnung gedroht, da ein Mieter als Einzelperson eine Wohnung gemietet hat, jedoch öfter Besuch erhält, jedes Wochenende und auch gelegentlich einmal in der Woche.
Ist das möglich? Wo findet man Rat? Sollte man sich direkt an die Kirchengemeinde, also den Vermieter wenden?
Hallo
Das ist doch ein ganz normales Wohnhaus, oder handelt es sich um eine Mönchszelle?
In einer Wohnung ist das ganz bestimmt kein Kündigungsgrund, außer der Besuch randaliert regelmäßig, und es ist schon mal die Polizei deswegen geholt worden.
Der Mieter kann sogar ca. 6 Wochen oder sogar noch länger Dauerbesuch haben, ohne dass es den Vermieter stören darf. Erst nach ziemlich langer Zeit, vielleicht 2 Monaten(?) Dauerbesuch kann der Vermieter davon ausgehen, dass eine zweite Person dort heimlich eingezogen ist, und dann darf er irgendwas verlangen, aber was, das ist ja hier wohl auch uninteressant.
Was ich geschrieben habe, war ganz sicher geltendes Recht vor ca. 12 - 14 Jahren. In der letzten Zeit wird zwar oft eher vermieterfreundlich entschieden, aber die Gesetze haben sich da m.M. nach nicht geändert.
Wenn doch, wird es hier doch bestimmt jemand mitteilen.
Viele Grüße
Thea
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Hallo
hier ist ein Link genau zu dem Thema:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
Das ist ja von Rechtsanwälten formuliert. Am besten druckt der Mieter das aus und schickt es dem Vermieter zu. Vermutlich wird der Vermieter dann Ruhe geben.
Viele Grüße
Thea