Hallo,
nachdem ich im Archiev fündig geworden bin, interessiert mich folgende hypothetische Vorgehensweise.
Wenn ein Mieter mit ziemlicher Sicherheit anzunehmen hat, dass der Vermieter einer der Typen ist, die versuchen bei der Abnahme Mängel zu finden, um die Kaution einzubehalten…
Da ich nun darüber informiert bin, dass der Vermieter, sofern er sich im Mietrecht auskennt, bei Ausbleiben der 2. Miete fristlos kündigen usw. würde,
ist von einem solchen Vorgehen natürlich abzuraten.
Wenn nun aber lediglich die letzte Monatsmiete nicht bezahlt werden würde, könnte der Vermieter auf diese Weise doch nicht gegen den Mieter vorgehen, oder doch?
Danke für Antworten
Bastett
Hallo!
Wenn nun aber lediglich die letzte Monatsmiete nicht bezahlt
werden würde, könnte der Vermieter auf diese Weise doch nicht
gegen den Mieter vorgehen, oder doch?
Der Vermieter könnte nicht mit Kündigung reagieren, aber wenn mich meine laien- und lückenhaften Kenntnisse der Materie nicht trügen, könnte ein Vermieter die Miete einklagen. Er hat natürlich keine Lust, sich selbst mit der Sache zu beschäftigen, also beauftragt er einen Rechtsanwalt. Dabei wird als Streitwert - beachte bitte weiterhin, daß ich davon nichts verstehe - eine Jahres-Kaltmiete als Streitwert zugrunde gelegt. Für den Mieter gibt es dabei nichts zu gewinnen, aber er wird mit saftigen Kosten belastet.
Gruß
Wolfgang
Vielen Dank für die Antwort, auf dem Weg könnte man sich also nicht davor schützen, dass ein Vermieter, der es darauf anlegt die Kaution nicht ausbezahlt.
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit so zu Handeln, dass man dem Vermieter keinerlei Angriffsfläche bietet?
Liebe Grüße
Bastett
Hi,
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit so zu Handeln, dass man dem
Vermieter keinerlei Angriffsfläche bietet?
Na ja, ich hatte damals Glück.
Ich kannte den Nachmieter, der wollte sowieso alle Wände speziell gestalten, so dass es sinnlos gewesen wäre neu zu streichen. Wir haben dann zusammen mit der Vermieterin gesprochen, dass der Nachmieter die Wohnung selbst renovieren möchte, die Kaution somit sowieso zurückgezahlt werden müsste und somit mit der letzten Mietzahlung verrechnet werden könnte.
Nachdem ich mitte des Monats ausziehen wollte, wurde also die letzte Miete aus der Kaution bezahlt, der Nachmieter konnte 2 Wochen bevor er zahlen musste mit renovieren anfangen und die Vermieterin musste sich nicht mit Abnahme und Übergabe herumschlagen.
Sie stimmte zu und alle waren glücklich.
Mein Verhältnis mit der Vermieterin war damals wirklich angespannt und ich war sehr froh dort stressfrei und ohne Zusatzkosten ausziehen zu können. Vielleicht hast du ja auch so viel Glück?
Gruß Jack
Hallo!
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit so zu Handeln, dass man dem
Vermieter keinerlei Angriffsfläche bietet?
Es beginnt mit einem alle Details erfassenden Übergabeprotokoll und einem Mietvertrag mit eindeutigen Regelungen. Im Laufe des Mietverhältnisses nur Vereinbarungen mit schriftlicher Bestätigung. Am Ende der Mietzeit pünktliche Übergabe der Wohnung in vereinbarungsgemäßem Zustand, wieder mit Übergabeprotokoll.
Mir ist aber klar, daß die Lebenswirklichkeit manchmal anders aussieht.
Gruß
Wolfgang