Kaution einbehalten

Hallo!
Ich bitte mal um kompetente Information.
Kann ein Vermieter die Unterschrift bei der Schlüsselübergabe (Mängelfrei übergeben)verweigern, mit dem Grund, dass er jetzt noch nicht feststellen könne, ob Langzeitschäden entstanden sind. Er müsse, wie er sagt,prüfen, ob er nicht ein Teil der Kaution einbehalten kann, so wörtlich.
Ist es nach der Rechtslage überhaupt möglich, trotz einwandfreie Wohnungsübergabe, von Seitens des Vermieters den Mieter für Schäden haftbar zu machen, sollten welche festgestellt werden, ja theoretisch auch vom Nachfolgemieter verursacht werden könnten.
Danke für die Antworten.
Wendy Kramer

Wer seiner Mietwohnung räumt, kann nach dem Auszug die Kautionsabrechnung innerhalb einer angemessenen Frist von in der Regel sechs Monaten verlangen. Ohne konkrete Ansprüche geltend zu machen, sei der Vermieter nicht berechtigt, die Kaution länger einzubehalten. Allerdings kann sich die Frist verlängern, wenn etwa die Heiz- oder/und Nebenkostenabrechnung noch aussteht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Vermieter können nur Ersatz für Schäden fordern, die sie bis zur Übergabe der Wohnung feststellen und anzeigen. Nachträglich geht da nichts mehr.
War ein Zeuge bei der Übergabe dabei? Wenn nicht, empfielt es sich nicht, den Vermieter vorzeitig auf die Rechtslage aufmerksam zu machen um ihm nicht die Möglichkeit zur Anpassung seiner Aussagen zu geben. Sinnvollerweise sollte man sich am konkreten Fall beraten lassen (z.B. beim örtl. Mieterverein, der Jahresbeitrag hält sich in Grenzen), wenn der Vermieter weiterhin die Bescheinigung der mängelfreien Übergabe verweigert.
Das von Asmodine gesagt ist im übrigen korrekt.

Gruß Stefan

Ich bitte mal um kompetente Information.
Kann ein Vermieter die Unterschrift bei der Schlüsselübergabe
(Mängelfrei übergeben)verweigern, mit dem Grund, dass er jetzt
noch nicht feststellen könne, ob Langzeitschäden entstanden
sind. Er müsse, wie er sagt,prüfen, ob er nicht ein Teil der
Kaution einbehalten kann, so wörtlich.
Ist es nach der Rechtslage überhaupt möglich, trotz
einwandfreie Wohnungsübergabe, von Seitens des Vermieters den
Mieter für Schäden haftbar zu machen, sollten welche
festgestellt werden, ja theoretisch auch vom Nachfolgemieter
verursacht werden könnten.
Danke für die Antworten.
Wendy Kramer

Bis zu 6 Monaten lt. BGB
Hallo Wendy,

tatsächlich kann der Vermieter für verdeckte Schäden die verzinste Mietkaution bis zu 6 Monate nach Auszug/Übergabe einbehalten.

Leider weiß ich den Paragraphen des BGB nicht, dürfte aber um den 573 herum (neues Mietrecht) sein.

Gruß

Stefan