Nebenkostenabrechnung nicht gerechtfertigt?

Liebe Experten,

Jemandem wurde eine Nebenkostenabrechnung im Abrechnungszeitraum von
01.01.2004 bis zum 30.6.2004 in Höhe von 538€ Nachzahlung vorgestern
zugestellt. Ausstellungsdatum ist der 28.12.2005. Ist das verjährt?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten

MfG
Marcel

Hallo!

Jemandem wurde eine Nebenkostenabrechnung im
Abrechnungszeitraum von
01.01.2004 bis zum 30.6.2004 in Höhe von 538€ Nachzahlung
vorgestern
zugestellt.

Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen, § 556 Abs 3 Satz 2 BGB - Rechnen mag ich aber nicht :wink:

Ach so:
Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Da gibt es also zu beachten, dass die Geltendmachung einer Nachforderung unter Umständen doch noch nach dieser Frist möglich ist, wenn der Vermieter eben die Verspätung nicht zu vertreten hat.

Gruß,
Florian.