Hallo,
folgender Sachverhalt besteht:
Seit dem 01.05.1996 besteht ein Mietvertrag mit einer Staffelmiete, die bis dato nicht zum Tragen kam. Nun gibt es Differenzen zwischen Mieter und Vermieter wegen Mängeln. Daraufhin hat der Vermieter eine Mieterhöhung in Höhe der vereinbarten Staffelung ausgesprochen. Es bstehen weiterhin Mängel an Wohnung, Haus und Garten (Wohnung befindet sich in einem 8-Parteien-Haus mit Gartennutzung). Kann dieser Staffelung auf Grund der Mängel widersprochen werden?
Generell: Ist jetzt überhapt noch eine Staffelung nach fast 10 Jahren möglich?
Des weiteren liegt die derzeitige Miete schon 20% über dem bekannten Mietspiegel. Mit der Erhöhung wären es dann 25%. Ist dies rechtsgültig?
Oder kann widersprochen werden?
Gruß Petra
Hallo Petra,
das ist aber alles ein wenig seltsam gelaufen bei Euch oder ? Also ein Staffelmietvertag ist zulässig und auch garnicht immer soooo schlecht, weil dann auch der Mieter besser planen kann. Dass Ihr offensichtlich nie bezahlt habt ist schwierig - zugestanden hätte die Mieterhöhung durch Vertragsvereinbarung dem ET allemal.
Aber die Mängel haben mit der Staffel an sich nichts zu tun. Der Eigentümer wird Dich hierzu abmahnen und die Miete anfordern für einen nicht verjährten Zeitraum X den ich nicht kenne.
Wegen der Mängel muss Du den Vermieter hinweisen und abmahnen, diese zu beseitigen, da DU sonst eine angemessene Mietminderung in Höhe von X % durchführen wirst.
Und nun zum 3. Punkt - 25 % über der ortsüblichen Miete ? Das müsstest Du nachweisen können. Gibt es einen Mietspiegel für Eure Stadt oder hast Du einfach nur die Miete des Nachbarn genommen ?
Das ganze ist nicht so einfach, wie Du siehst und ich empfehle Dir, entweder zum Anwalt zu gehen oder die günstigere Variante zum Mieterverein oder noch viel günstiger, kaufe Dir das MIETERLEXIKON vom DMB - darin findest Du eine Antwort auf alle Fragen.
Gruß
Joyyy
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