Kautionszurückzahlung

Hallo,

folgende Frage:
Wie kann sich ein Mieter gegen das Zurückhalten der Kaution wehren?
Das bekannte ‚Abwohnen der Miete‘ ist ja wohl unzulässig und kann zu Problemen führen. Oder ist dies möglich, indem man ein sogenanntes ‚Anderkonto zur Sicherung der Ansprüche des Vermieters‘ einrichtet?
Was kann der Mieter tun?

Vielen Dank für eine Antwort.

Gruß Petra

Auch hallo.

folgende Frage:
Wie kann sich ein Mieter gegen das Zurückhalten :der Kaution wehren?

Nachweisen des Anspruchs und Einschaltung eines Anwalts ? Vorausgesetzt, dass die Kaution nicht legal zurückgehalten wird :wink:

Das bekannte ‚Abwohnen der Miete‘ ist ja wohl :unzulässig und
kann zu Problemen führen. Oder ist dies möglich, :indem man ein
sogenanntes ‚Anderkonto zur Sicherung der :Ansprüche des
Vermieters‘ einrichtet?

Also ein VM ist verpflichtet die Kaution auf ein separates Treuhandkonto zu überweisen. Siehe auch http://blog.blindwerk.de/?p=163 -> http://www.handelsblatt.de/pshb/fn/relhbi/sfn/buildh…
…aber ob das die Frage beantwortet ?!

HTH
mfg M.L.