Hallo liebe Experten,
einmal angenommen, eine WG wohnte 1,5 Jahre lang in einer Wohnung, die beim Auszug nun gestrichen werden muss. Im Mietvertrag steht, dass z. B. die Küche alle 3 Jahre gestrichen werden muss und deshalb im Fall des Auszugs die Mieter nur ihren Anteil (in diesem Fall die Hälfte) der Kosten dafür zahlen müssen. Für andere Räume gelten andere Fristen (z. B. Wohnräume alle 5 Jahre, Flur alle 7 Jahre etc.).
Nun sträubt sich der Wohnungseigentümer, darauf einzugehen und beruft sich auf ein Gesetz, welches besagt, dass ein „nicht gemeldeter Schaden“ in den Räumen dazu führt, dass diese Quotenregelung nicht greift und deshalb die Mieter die Kosten alleine tragen müssen. Als „nicht gemeldete Schäden“ führt der Eigentümer „dunkle Schattierungen an den Küchenwänden vom Kochen“ an sowie die Löcher, die beim Befestigen von Vorhangstangen sowie Garderobenhaken entstanden sind, so dass quasi alle Räume davon betroffen sind und letztlich die Kosten für die komplette Wohnung von den Mietern getragen werden müssten.
- Frage: Gibt es so ein Gesetz wirklich, wenn ja, wo kann man es nachlesen?
- Frage: Falls es dieses Gesetz gibt, greift es hier?
- Frage: Können tatsächlich Löcher vom Vorhängebohren und „dunkle Schattierungen“ als solche „nicht gemeldete Schäden“ eingestuft werden?
Vielen Dank rundum!
SE