Beteiligung eines VERMIETERS an Modernisierungen

Hallo,

ich würde gerne mal den „umgekehrten“ Weg einer Kostenbeteiligung bei einer Modernisierungsmassnahme erfragen.

Normalerweise kann ein Vermieter bei einer Modernisierung (als solche bezeichne ich jetzt mal den Austausch eines Dusch-Eckeintiegs, der im Laufe der Benutzung vorwiegend durch Schimmel unansehnlich geworden ist) die Kosten auf die Mieter umlegen, zumindest wohl teilweise, weil der Wohnwert ja steigt.

Wie ist das jetzt, wenn der Mieter von sich aus so einen Austausch eines Dusch-Einstiegs vornehmen möchte, weil es ihn stört, dass das Teil so unansehnlich ist? Gibt es da Grundsätze oder Vergleiche, an denen man sich orientieren kann?
Selbstverständlich kann der Mieter seinen Vermieter einfach fragen, ob er einen Teil der Kosten übernimmt, aber vielleicht existieren da ja schon irgendwelche Regelungen?

Es handelt sich ja nicht um eine Kleinreparatur (die der Mieter bis 80 EUR pro Jahr sowieso selbst tragen müsste), aber vielleicht könnte man genau darauf bauen (dass der Mieter 80 EUR trägt und der Vermieter den Rest). Aber es ist halt keine Reparatur eines defekten Teils, sondern ein Austausch aus optischen Gründen.
Aussderdem wird der Wohn- und Wohnungswert ja auch für die Zukunft erhöht, auch wenn der Mieter mal auszieht. Den Vorteil, den der Vermieter dadurch hätte, kann man den irgendwie in Form einer Kostenbeteiligung „einfordern“?

Hi lalle,

so berechtigt Dein Anliegen sein mag - die Hirnlosen sind in der Überzahl. Was glaubst Du wohl, was den Mietern alles an „Verbesserungen“ einfiele, wenn sie den Vermieter daran beteiligen könnten!

Nein, es gibt keinerlei Verpflichtung für den Vermieter, „Modernisierungen“ des Mieters mitzutragen. Andersrum wird ein Schuh draus: Du hast einen Mangel festgestellt, den meldest Du dem Vermieter und forderst ihn auf, selbigen abzustellen. Der Wohnwert wird übrigens nicht gesteigert, wenn ein vorhandener schäbiger Eckeinstieg in Ordnung gebracht wird, das ist ganz normale Instandhaltung.

Gruß Ralf