Ein VM hat seinen M wegen Eigenbedarf gekündigt. Vorausgegangen ist wohl eine Auseinandersetzung wegen mehrer fehlerhafter NK-abrechnungen.
Die Kündigungsfrist betrug 6 Mon. . Da der M nicht nur die Wohnung,
sondern auch Gerwerberäume angemietet hatte, war es ziemlich schwierig
ein geeignetes Objekt zu finden. Nach langen suchen hatte man was
passendes. Aber der Mietbeginn lag vor dem Mietende der alten Wohnung.
Weil die Kosten sich aber in Grenzen halten sollten, bat der M den VM um vorzeitiges Beenden des alten Mietvertrages. Der VM tat erst als wäre das ok. Jedoch als M das schriftlich haben wollte, zog er sein Einverständnis zurück. Und er bat den M doch seinerseits zu kündigen. Da der M sich in einer Zwangslage befand, hat er dann seinerseits gekündigt, Kündigungszeit 3 Mon. Und zog am 31.12.05 aus. Der von dem VM angekündigte Einzug des Bruders scheint nicht statt zu finden, denn
nun Inseriert der VM mit Vermietung von Ferienwohnungen. Zudem ist das gesammte Wohnobjekt des VM zeitnah leerstehend. ( 1 Apartment, 1 Miethaus,1 Wohnung, alle gekündigt.) Wer weiß warum?.Außerdem erzählt
der VM in den Kneipen, wie toll er seine M´s losgeworden ist.
Kann der M Schadensersatz beanspruchen.
MfrG Veronika
JA, aber wie beweisen
Zeugenaussagen! Schriftliches!
Vorgänge im Zeitlichen Ablauf sauber dokumentieren aber Schriftliches wei
und los geht die Klage.
Zumindest auf Umzugskosten und GETRENNT auf evtl. mehrfache Mietkosten. Hmm. Geschäftsschädigung? Kosten für Info an Kunden wg. geänderter Geschäftsadresse?
Ich empfehle Dir aus Erlebnissen von bekannten getrennte Sachverhalte getrennt einzuklagen. Wird Dir in einem Teil nicht stattgegeben, kann es sein, dass Du mindestens auf deinen Anwaltskosten sitzenbleibst oder auch den Prozess ziemlich komplett verlierst.
Hast Du beides nicht, lass dich beraten welche beiden Schadensfälle erfolgreicher sein können.
Gruß
Stefan