Nach Einhaltung der Kündigungsfrist soll das Mietshaus im fachgerechten Zustand renoviert werden. Was bedeutet das genau?
Wenn man aber gerade alles frisch gestrichen hat vor einem halben Jahr…?Muß man dann trotzdem nochmal alles neu machen?
Hallo Anja,
bitte den Mietvertrag einsehen. Bestimmte Klauseln sind hier wichtig. Ein VM kann entweder nur die Einzugsrenovierung oder die Auszugsrenovierung verlangen (z.B.).
Wenn vor einem Jahr renoviert wurde müsste es eine Fristenregelung und eine Quotenregelung geben, damit man nur einen bestimmten Betrag erstatten muss.
Das ist hier aus deinem Posting heraus nicht ersichtlich bitte lies auch die Mietrechts-FAQ sorgfältig durch. Da findest du schon einige Hinweise.
Eine fachgerechte Renovierung ist wie folgt zu verstehen: Ein Mieter muss eine Renovierung in mittlerer Qualität fachgerecht ausführen bzw. ausführen lassen. D.h., der Mieter kann die Arbeiten selbst ausführen, wenn er in der Lage ist zumindest eine „mittlere Qualität“ hinzubekommen. Ansonsten muss er sich Hilfe bei einem Fachbetrieb holen.
Man muss also nicht nach der Renovierung einen Meisterbrief überreicht bekommen, aber ordentlich und sauber (ohne Lacknasen z.B.) muss es schon sein.
Gruß
Nita