Wasserhahn kaputt - Wer zahlt?

In einer Mietswohnung hat der Küchenwasserhahn altersbedingt seinen Geist aufgegeben, das Wasser sprudelt munter aus allen Öffnungen.

Wer muss dafür sorgen (und vor allem dafür zahlen), dass der Hahn repariert wird?

Hallo erstmal.

In einer Mietswohnung hat der Küchenwasserhahn altersbedingt
seinen Geist aufgegeben, das Wasser sprudelt munter aus allen
Öffnungen.

Viel Spass beim Wischen. Alternativ: Eimer drunterstellen.

Wer muss dafür sorgen (und vor allem dafür zahlen), dass der
Hahn repariert wird?

Erstmal der Vermieter [[[sofern er/sie von dem Schaden wusste]]]
(dicke Klammern, da keine Quellangabe verfügbar. Ausserdem sollte ein alternder Wasserhahn gelegentlich einer Inspektion unterzogen werden)
Und der Mieter, wenn er/sie die Beschädigung verursacht hat.

HTH
mfg M.L.

Hi

gibt es da nicht irgendnen Satz das Reparaturen bis zum Betrag X vom Mieter übernommen werden?

btw. - Wasserhahn kostet ned die Welt :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo nochmal.

gibt es da nicht irgendnen Satz das Reparaturen bis zum Betrag
X vom Mieter übernommen werden?

Doch, doch. Müsste im Mietvertrag stehen. Zum Stichwort Reparaturen seitens des MB’s: http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_reparatur… -> "[…]Kleinreparaturen genannt ist (150 Mark) und eine Obergrenze für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres (300 Mark bzw. 8 Prozent der Jahresmiete)[…]

btw. - Wasserhahn kostet ned die Welt :wink:

Der vielleicht nicht, aber die Wasserschäden…

mfg M.L.

btw. - Wasserhahn kostet ned die Welt :wink:

Der vielleicht nicht, aber die Wasserschäden…

mfg M.L.

… und die zahlt, wenn man hat, eine Hausratversicehrung…

… und die zahlt, wenn man hat, eine Hausratversicehrung…

…die sich das Geld dann wohl über höhere Prämien wieder reinholt…

mfg M.L.