Ihr Alleswisser,
dass Nebenkostenabrechnungen neuerdings verjähren können, ist mir
bekannt. Hat aber der Mieter ein Anrecht auf verjährte Abrechnungen in
Hinsicht auf Rückzahlung von zu hohen Nebenkostenvorauszahlungen?
Im Voraus besten Dank für Eure Antworten, Silvio
M_L_
16. Februar 2006 um 15:51
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Hallo.
Ihr Alleswisser,
dass Nebenkostenabrechnungen neuerdings verjähren können, ist
mir bekannt.
Das ging schon früher. Heute ist der Zeitraum nur kürzer.
Hat aber der Mieter ein Anrecht auf verjährte
Abrechnungen in
Hinsicht auf Rückzahlung von zu hohen
Nebenkostenvorauszahlungen?
Da gibt es einige Varianten. Eine davon wird unter http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
beschrieben (in aller Unbescheidenheit ).
Oder die, die vom BGH Urteil VIII ZR 57/04 abgedeckt wird. Siehe auch http://www.mieterbund.de/presse/2005/presse_aktuell_…
HTH
mfg M.L.