Neue Wohnflächenberechnung

Hallo,

ein Mieter ist vor 3 Monaten in eine (alte) Mietwohnung eingezogen. Im Mietvertrag wurde die Wohnung mit 103m² angegeben und so vermietet und unterschrieben. Durch Nachfrage von anderen Mietern wurde jetzt durch den Vermieter eine Neuberechnung der Wohnfläche angeordnet. Durch diese Neuberechnung wurden (vom Mieter noch nicht selbst nachgeprüft) 116m² festgestellt.
Nun die Fragen:

a) darf der Vermieter selbst eigentlich die Messung der Wohnung in eigener Person durchführen (so geschah es)
b) kann der Vermieter darauf den Mietvertrag einfach so ändern?
c) ab welcher Höhe spielen Dachschrägen eine Rolle?
d) Welche Flächen gehören nicht in die Berechnung mit hinein (zb befinden sich in der Wohnung ein Kachelofen und ein mit Heizung ausgestattete vollverglaste Veranda)?

Danke für die Antworten
Tobi@s

Hallo Tobi@s,

c) ab welcher Höhe spielen Dachschrägen eine Rolle?

Alles bis 1m Höhe zählt überhaupt nicht, zwischen 1m und 2m zählt zu 50 %.

d) Welche Flächen gehören nicht in die Berechnung mit hinein
(zb befinden sich in der Wohnung ein Kachelofen und ein mit
Heizung ausgestattete vollverglaste Veranda)?

Kachelofen… keine Ahnung.
Geschlossene Veranda zählt mindestens (!) zu 50 %.

Grüße von
Tinchen

Hallo Tobi

d) Welche Flächen gehören nicht in die Berechnung mit hinein
(zb befinden sich in der Wohnung ein Kachelofen und ein mit
Heizung ausgestattete vollverglaste Veranda)?

Kachelofen… keine Ahnung.
Geschlossene Veranda zählt mindestens (!) zu 50 %.

betr. Kachelofen und Wohnraumberechnung suchst Du unter Google Betriebskostenverordnung. Findest Du als Download unter Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.
Dort findest Du unter §3:
Ermittlung der Grundfläche:
… Bei der Ermittlung der Grundfläche sind namentlich mit einzubeziehen …
… fest eingebaute Gegenstände, wie z.B. Öfen, heiz- und Klimageräte, Herde, Bade- oder Duschwannen.

Herzlichen Gruß

Ralf