Nebenkosten - auslegung mietvertrag

hallo an alle experten,

es geht um einen mietvertrag (standardvordruck). dieser ist nur teilweise ausgefüllt worden.
meine fragen beziehen sich auf den absatz § 3 - miete und nebenkosten. hier steht unter

  1. miete netto kalt xxxx € und unter
  2. nebenkosten betriebskosten-vorschuss gem. nachfolgendem
    Absatz 3 xxx €.
    beim heizkostenvorschuss steht nichts. auch wurden auf dieser
    seite 2 des mietvertrages keine weiteren eintragungen vorgenommen.auf Seite 3 unter § 6 Sammelheizung und Warmwasserversorgung sind keinerlei einträge.

daher meine fragen

  1. handelt es sich um eine betriebskostenvorauszahlung oder um einen Abschlag
  2. müssen heizkosten gezahlt werden?

es gibt von 2 anwälten 2 unterschiedliche meinungen. wie seht ihr das?

beim heizkostenvorschuss steht nichts. auch wurden auf dieser
seite 2 des mietvertrages keine weiteren eintragungen
vorgenommen.auf Seite 3 unter § 6 Sammelheizung und
Warmwasserversorgung sind keinerlei einträge.
2. müssen heizkosten gezahlt werden?

Welche Heizungsart liegt vor?
Zentralheizung?

Streithansel unterwegs?
Hi Ute,

  1. handelt es sich um eine betriebskostenvorauszahlung oder um
    einen Abschlag

mir ist der Unterschied zwischen Vorauszahlung und Abschlag nicht geläufig.

  1. müssen heizkosten gezahlt werden?

Nur, wenn welche anfallen.

es gibt von 2 anwälten 2 unterschiedliche meinungen.

Damit ist der gesunde Menschenverstand ausgesperrt. Schade.

Die vorliegende Fragestellung könnte als schlechtes Beispiel dienen: Nicht zu erkennen, worum es überhaupt geht. Wenn ein Mieter eine beheizte Wohnung hat, dann muss er irgendwann die Heizkosten bezahlen, da beißt keine Maus einen Faden ab. Oder will der Mieter argumentieren, die Heizung müsste mit dem Treppenhauslicht abgegolten sein?

Gruß Ralf

hallo,
es handelt sich um ein älteres haus mit 2 wohnungen und einer einliegerwohnung und einer öl zentralheizung über die auch das warmwasser läuft. die frage ist doch, handelt es sich bei den nebenkosten um eine pauschale mit der sämtliche nebenkosten abgegolten sind? oder ist es eine vorrauszahlung und können die heiz- und nebenkosten am jahresende abgerechnet werden.
mietbeginn war der 1.1.2003 eine ordnungsgemäße abrechnung ist bis heute nicht erfolgt.

abgegolten sind? oder ist es eine vorrauszahlung und können
die heiz- und nebenkosten am jahresende abgerechnet werden.
mietbeginn war der 1.1.2003 eine ordnungsgemäße abrechnung ist
bis heute nicht erfolgt.

Hi Ute,
da noch keine Abrechnung erstellt wurde, ist wahrscheinlich vom Mieter zuviel gezahlt worden. Der Mieter sollte vom Vermieter Einsicht in die Originalrechnungen verlangen.

Hallo

da noch keine Abrechnung erstellt wurde, ist wahrscheinlich
vom Mieter zuviel gezahlt worden.

Das ist am Wahrscheinlichsten.

Es gibt aber auch Vermieter, die keine Lust oder Zeit haben auf genauere Berechnungen, und auch keinen dafür einstellen wollen, und nur so Pi mal Daumen kassieren. Besonders bei Einzelpersonen, die irgendwann von jemandem ein Miethaus geerbt haben, kann das der Fall sein.

Viele Grüße
Thea

Hallo,

in den Standardverträgen steht doch als erstes immer, dass der Mieter verpflichtet ist, die umlagefähigen Betriebskosten nach §§ XY zu zahlen und dann werden dafür Vorauszahlungen aufgeführt. Ob aber dort etwas steht oder nicht, ist völlig ohne Belang. Den Fall hatten wir schon vor Jahren im Bekanntenkreis. Da war der Mieterbund auch der Auffassung, es könnten Betriebskosten nicht umgelegt werden, weil der Mieter nach dem ersten Satz in der BK-Regelung die Verpflichtung übernahm, dann aber die Felder zu Vorauszahlungen nicht ausgefüllt waren. Der Anwalt von Haus und Grund konnte aber schöne Rechtsentscheide vorlegen, dass die Mieter trotzdem verpflichtet sind (ständige Rechtsprechung).

Grüße
EK

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Hi Ute,

handelt es sich bei den nebenkosten um eine pauschale
mit der sämtliche nebenkosten abgegolten sind?

im ersten Postuing sprichst Du von einer Vorauszahlung.

oder ist es eine vorrauszahlung

Lies den Mietvertrag.

und können
die heiz- und nebenkosten am jahresende abgerechnet werden.

Können nicht nur, sondern müssen.

mietbeginn war der 1.1.2003 eine ordnungsgemäße abrechnung ist
bis heute nicht erfolgt.

Damit ist der Abrechnungszeitraum 2003 bereits verjährt. Das kann gut für Dich sein, kann aber auch schlecht sein - lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Die Praxis lehrt, dass Vermieter gern auf die Abrechnung verzichten, wenn sie zuviel Vorauszahlung kassiert haben. Möglich wäre aber auch schiere Faulheit: Die Vorauszahlung hat nicht ausgereicht, der Vermieter will sich aber wegen ein paar Euro die Arbeit nicht machen.

Was sagt denn die zweite Mietpartei?

Gruß Ralf