Hallo,
nehmen wir mal an A wohnt im Dachgeschoß eines einfamilienhauses und B im Keller des hauses, A wohnt zur miete und B hat lebenslanges wohnrecht, B will A aus dem haus raus haben und schikaniert ihn pausenlos, B zeigt A pausenlos grundlos an(alle anzeigen würden eingestellt) B benutzt das grundstück für das A miete zahlt,und jetzt im winter dreht B so wie sie lustig ist A das wasser und die Heizung ab und nach ein paar stunden wieder auf. in welcher höhe könnte A die miete kürzen? noch als hinweis der eigentümer des hauses streitet sich seit monaten mit B vor gericht und ist A sehr wohlgesonnen und unterstützt ihn.
Danke schon mal im voraus für eure Antworten…
ein paar stunden wieder auf. in welcher höhe könnte A die
miete kürzen? noch als hinweis der eigentümer des hauses
streitet sich seit monaten mit B vor gericht und ist A sehr
wohlgesonnen und unterstützt ihn.
Danke schon mal im voraus für eure Antworten…
Hi Daniel,
A könnte schon die Miete kürzen. Der Fehlbetrag kann dann vom Hauseigentümer bei B eingeklagt werden. Dafür sind Beweise zu sichern und dem Gericht vorzulegen. Die Höhe ist Verhandlungssache.
Viel Erfolg
Spencer
In Anbetracht der Situation, dass sich der Eigentümer bereits massiv um die Sache kümmert und versucht hier abhilfe zu schaffen, halte ich eine Mietkürzung hier für gewagt.
Sie ist m.E. juristisch nur schwer durchsetzbar und wäre ein grosser Schritt in die Richtung das Verhältnis Eigentümer - Mieter A nachhaltig zu schädigen.
Gruss Ivo
Sie ist m.E. juristisch nur schwer durchsetzbar und wäre ein
grosser Schritt in die Richtung das Verhältnis Eigentümer -
Mieter A nachhaltig zu schädigen.
Hallo Ivo,
die Miete soll nur nach Absprache mit dem Vermieter gekürzt werden, damit Mieter B vom Eigentümer regresspflichtig gemacht und vor Gericht ein normales Verhalten eingefordert werden kann.
Grüße
Spencer
Hallo FJW,
dann schreib es doch gleich so, dass keine Missverständnisse aufkommen.
Aber auch hier wage ich zu bezweifeln dass das wie gewünscht funktioniert.
Gruss Ivo
Hallo,
hallo auch,
nehmen wir mal an A wohnt im Dachgeschoß eines
einfamilienhauses und B im Keller des hauses, A wohnt zur
miete und B hat lebenslanges wohnrecht, B will A aus dem haus
raus haben und schikaniert ihn pausenlos, B zeigt A pausenlos
grundlos an(alle anzeigen würden eingestellt)
das ist völlig unabhängig von einer Mietkürzung gegenüber dem Vermieter
B benutzt das grundstück für das A miete zahlt,
A muss das über den Vermieter verbieten lassen
und jetzt im winter dreht B
so wie sie lustig ist A das wasser und die Heizung ab und nach
ein paar stunden wieder auf.
A muss das über den Vermieter verbieten lassen
in welcher höhe könnte A die
miete kürzen?
Keine Ahnung, aber wenn Vermieter das Verhalten von B gegenüber A nicht unterbindet, besteht zumindest Anspruch auf Mietkürzung
noch als hinweis der eigentümer des hauses
streitet sich seit monaten mit B vor gericht
in welcher Angelegenheit ? Hat dies irgendetwas mit deinem Mietvertrag / Mietverhältnis zu tun ?
und ist A sehr
wohlgesonnen und unterstützt ihn.
Dein Ansprechpartner ist immer dein Vermieter, sofern es um Mietkürzungen und das Mietverhältnis i.a. geht.
Die rechtlichen Verhältnisse zwischen deinem Vermieter und B (lebenslanges Wohnrecht lässt auf familiäre Bindungen schliessen, Gerichtsverfahren) sind völlig unerheblich (unabhängig davon, dass du z.B. das tatsächliche Verhältnis zwischen Vermieter und B nicht beurteilen kannst).
Danke schon mal im voraus für eure Antworten…
Gruß
BW