Angebliche Mietrückstände / unklarer Brief

Hallo,
gegeben ist folgender Fall:
Ein junges Paar wohnte bis zum 31.03.2004 in Wohnung A. Zog am 01.04.2004 in Wohnung B und wohnt nun seit dem 01.02.2006 in Wohnung C.
Heute, am 18.02.2006 bekommt das Paar einen Brief der Hausverwaltung von Wohnung A, indem steht, dass das Paar noch 207,84 Euro zahlen soll. Innerhalb 10 Tagen. Und zwar, weil noch eine Nebenkostennachzahlung für die Monate 01, 02 Und 03 2004 angefallen ist. Angeblich wurde eine Nebenkostenabrechnung am 12.09.2005 zugeschickt, die ist bei dem Paar jedoch nicht angekommen. Da die Miete von der Hausverwaltung immer per Lastschrift eingezogen wurde, versuchte diese dies. Das Paar hatte aber mittlerweile ein neues, gemeinsames Konto, so dass die Hausverwaltung nicht an ihr Geld kam.
Nun hat sie in dem Brief auf die Nebenkostennachzahlung von 154,49 Euro zusätzliche Rücklastschriftkosten in Höhe von 53,35 aufgeschlagen.
Ist dies Rehtens?
Hätte die Hausverwaltung nicht nochmals versuchen müssen mit dem Paar irgendwie Konatkt aufzunehemen, antstatt immer wieder (insgesamt 5 mal) zu versuchen das Geld von einem Konto abzub uchen, was gar nicht mehr existiert?

Was sollte das Paar nun unternehmen? Was kann es unternehmen? Die Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen???

Vielen Dank an alle die Auskunft geben!!

Auch hallo.

Und zwar, weil
noch eine Nebenkostennachzahlung für die Monate 01, 02 Und 03
2004 angefallen ist. Angeblich wurde eine
Nebenkostenabrechnung am 12.09.2005 zugeschickt, die ist bei
dem Paar jedoch nicht angekommen. (*)

Also das Paar ist auf der sicheren Seite, wenn nachgezahlt wird. Wenn sich die Aussage mit der Briefzustellung allerdings als unwahr herausstellen sollte, ist der Anspruch auf Nachzahlung verjährt.
Zu Unrecht gezahlte Nebenkosten können übrigens zurückgefordert werden: http://log.handakte.de/?p=2666

Hätte die Hausverwaltung nicht nochmals versuchen müssen mit
dem Paar irgendwie Konatkt aufzunehemen, antstatt immer wieder
(insgesamt 5 mal) zu versuchen das Geld von einem Konto abzub
uchen, was gar nicht mehr existiert?

Immerhin hat sie die neue Adresse der Eheleute herausgefunden. Und einen Brief geschickt.

(*)keinen auf diesen Fall passendes BGH-Urteil mit den Stichwörtern ‚Zustellung AND Nebenkosten‘ entdeckt

HTH
mfg M.L.

Also ich würde die Rechtschutzversicherung in anspruch nehmen, denn dazu hat man diese ja mal abgeschlossen.

Dazu kommt dass die Hausverwaltung durch Ihr eigenes Verschulden die Gebühren für die Rücklastschriften unnötigst erhöht hat.

Spätestens nach der ersten Rückgabe mit dem Hinweis „Konto erloschen“ steht doch ausser frage dass ein erneuter Einzug z.L. des Kontos kein geeignetes Mittel ist, an das Geld zu kommen.

Gruss Ivo