Wasserabrechnung an Personenzahl - Lw-Schaden

Guten Abend allerseits!

Ich hätt da mal ne Frage:
In einem Mietshaus mit ca. 16 Wohnungen muss Wasser/Abwasser nach Personenanzahl abgerechnet werden, da es sich um einen Altbau (1818) handelt und keine separaten Wasserzähler je Wohnung vorhanden sind. Wenn es bei einer Mietpartei nun zu einem vom Mieter verschuldeten Wasserschaden kommt, bei dem ca. 4.000 Liter Wasser ins Gebäude laufen, wie funktioniert dann die Umlage?
Der Mieter hatte an einem Sonntag die Geschirrspülmaschine angeschlossen, versehentlich den Zulauf nicht richtig verschraubt, hat die Maschine laufen lassen und ist ca. 2 Stunden dann außer Haus gewesen. Vom 1. Stock sind dann laut Trocknungsfirma 4.000 Liter ins Erdgeschoß gelaufen - Lehmfachwerk - und dort ist die Decke runtergekommen und die untere Wohnung schwamm.
Es ist doch nicht wirklich richtig, wenn dann dieser „Verbrauch“ auch die anderen Mieter belastet, oder?
Wie seht Ihr das?

Danke und schönen Abend noch
Ilka

Moin, Ilka,

Vom 1. Stock sind dann laut
Trocknungsfirma 4.000 Liter ins Erdgeschoß gelaufen

das geht zu Lasten des Verursachers. Als zweiter Beleg sollte die Wasserrechnung herangezogen werden, der Mehrverbrauch müsste sich da genauso zeigen.

Gruß Ralf

Anmerkung
Hallo,

Als zweiter Beleg sollte
die Wasserrechnung herangezogen werden, der Mehrverbrauch
müsste sich da genauso zeigen.

4000 Liter hört sich viel an, aber das sind nur 4Kubikmeter. Die sind mit Sicherheit aus keiner Wasserrechnung heraus zu lesen.
Btw. betragen die Kosten für diese Riesenmenge keine 20Euro. Und das umgelegt auf x Parteien. Nicht grad ein Fall für Rechtsanwalt und Gericht.
Gruß
Axel

Hi Alex,

4000 Liter hört sich viel an, aber das sind nur 4Kubikmeter.

an manchen Tagen verkleistert mir das Helfersyndrom die Gehirnzellen. Hast natürlich recht - 16 Parteien mit vielleicht 50 Personen verbrauchen ganz grob 1500 cbm, da verschwinden die 4 cbm unter ferner liefen (hach, was für ein Wortspiel! Komm ich gezz int Feanseeen?).

Nicht grad ein Fall für Rechtsanwalt und Gericht.

Wie wahr.

Gruß Ralf