Wann und wie Eigenbedarf anmelden?

Ein hallo an Alle

Folgendes:

Familie M möchte gern eine Wohnung von den Eigentümern Familie W kaufen. Nun hat Familie W die Wohnung seit knapp 1 Jahr an Herrn X mit Kind vermietet.
Familie W kann kein Eigenbedarf anmelden, da eigenes Haus vorhanden und Familie M muß bis spätestens Juni umgezogen sein.
FRAGE:
Was hat Familie M für Möglichkeiten den Mieter X bis Juni aus der Wohnung zu bekommen (im Mietvertrag Kündigungsfrist von 3 Monaten ?
Kann sie dann ganz normal zur vereinbarten Frost kündigen oder kann es da Probleme geben von Seitens des Mieters X?
Oder muß Familie M Eigenbedarf anmelden?
Wie würde sowas ablaufen und in welchem zeitlichen Rahmen würde Familie M sich da bewegen wenn Widerspruch Seitens Herrn X käme usw.?
Mit welchen Problemen muß Familie M rechnen??

Hallo,

in solchen Fällen sollte am besten der derzeitige Eigentümer die Mieter mit einer Abfindung zu einem freiwilligen Umzug bewegen.

Eine Eigenbedarfskündigung kann je nach Hartnäckigkeit der Mieter 1 Jahr oder länger dauern. Kündigung - Räumungssrechtsstreit - Berufung - Räumungsfristen des Gerichtes etc.

Natürlich können die Interessenten das Haus auch jetzt schon mit den Mietern kaufen, was den Kaufpreis allerdings erheblich senkt. Die neuen Eigentümer können dann ebenfalls einen Auszug auf freiwilliger Basis vereinbaren oder die Eigenbedarfskündigung durchdrücken.

gruss,
bm

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