Falls ein Garagenmieter nicht zahlen würde

Hallo,

mal angenommen, ein Hausbesitzer habe eine Garage vermietet, und zwar formlos mit Handschlag, wie das auf dem Lande oft üblich ist, und dieser fiktive Garagenmieter würde die Miete 6 Monate schuldig sein.

Hätte es für diesen Garagenvermieter überhaupt einen Sinn, einen Rechtsanwalt zum Eintreiben einer Summe von 150 Euro einzuschalten, oder hätte er wegen fehlendem schriftlichem Vertrag sowieso keine rechtliche Handhabe, oder aber wegen dem kleinen Betrag?

Und egal, ob er das Geld bekäme oder nicht, könnte er dem Mieter die Garage fristlos kündigen?

Und wenn seine Frau ihre Drohung wahrmachte, einfach die Garage aufschließen und die Teile des dort in Einzelteilen gelagerten Autos einfach auf die Fahrbahn zerrt („dort wo Autos hingehören“), dann würde sie doch bestimmt Ärger bekommen oder?

Hallo,

falls die Garage nicht zu einem mitvermieteten Wohnraum gehört, kann gekündigt werden - aufgrund des Zahlungsverzuges sogar fristlos.

Der Mieter sollte schriftlich /Einschreiben und Rückschein/ oder persönliche Uebergabe mit Zeugen aufgefordert werden, seinen Müll bis zu einem bestimmten Termin abzuholen. In dem Brief sollte die Warnung enthalten sein, dass ansonsten der gesamte Schrott auf seine Kosten entsorgt wird. Oder ihr bringt ihm den Schrott persönlich vorbei und übergebt es ihm unter Zeugen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]