Hallo!
Es besteht ein befristeter Mietvertrag, der am 30.09.2003 auslief. Der Vermieter hat weiterhin geduldet, dass die Gewerberäume weiterhin genutzt werden und hat auch dafür Miete eingezogen. Nun möchte der Mieter aus diesen Räumen ausziehen. Muss der Mieter eine Kündigungsfrist beachten? Oder gibt es gar keine Frist, da der Vertrag ausgelaufen ist. Eine stillschweigende Verlängerung war übrigens ausgeschlossen.