Kündigungsfrist bei befristeten Verträgen

Hallo!

Es besteht ein befristeter Mietvertrag, der am 30.09.2003 auslief. Der Vermieter hat weiterhin geduldet, dass die Gewerberäume weiterhin genutzt werden und hat auch dafür Miete eingezogen. Nun möchte der Mieter aus diesen Räumen ausziehen. Muss der Mieter eine Kündigungsfrist beachten? Oder gibt es gar keine Frist, da der Vertrag ausgelaufen ist. Eine stillschweigende Verlängerung war übrigens ausgeschlossen.

Hi,

sobald ein Mietvertrag ausläuft - ohne die Möglichkeit der Verlängerung - bewegt man sich nicht im vertragslosen Zustand, sondern unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen. Das gilt für beide Parteien.

Es ist also mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.

Gruß
Nita (die auch so einen Vertrag für ihre frühere Mietwohnung hatte)