Wachschutz und die Kosten

In einer Wohnanlage mit einigen Mehrfamilienhäusern mitten in der Großstadt wird von der Hausverwaltung n e u ein Wachschutz eingesetzt, um Beschädigungen am Haus (Grafitti, Bepinkeln ect.), Belagerung durch Punker,Beschmutzung durch Gäste eines in einem der Häuser befindlichen Mcdonalds,Lärmbelästigung und Beschädigung der Bodenplatten durch Skateboard-Fahrer zu unterbinden, sowie zur Überwachung der Verkehrssicherung, eingesetzt.

Kann die Hausverwaltung die Kosten auf die Mieter umlegen und wenn ja, in welchem Umfang? Zu erwähnen ist noch, dass die Wohnanlage unter ziemlich strengem Denkmalschutz (Weltkulturerbe) steht und die Wohnungen teils Mietwohnungen, teils Eigentumswohnungen sind

Hallo,

die Kosten können auf die Eigentümer umgelegt werden, wenn diese die Hausverwaltung beauftragt haben einen Wachschutz zu bestellen.

Auf die Mieter sind die Kosten nicht umlagefähig.

Christian