Wer kann über die rechtlichen Zusammenhänge Auskunft geben?
In einem Standardmietvertrag für ein Mehrfamilienhaus befindet sich eine Hausordnung. Diese Hausordnung sieht weder eine Reinigung der allgemein zugänglichen Orte (Treppenhaus, Bürgersteig, Hof) vor noch verpflichtet Sie zum Winterdienst.
Also hat in meinen Augen der Mieter keine Pflichten hieraus. Oder sehe ich dies falsch?
Angenommen es würde im Wohnhaus ein Wochenplan aushängen (ohne die Tätigkeiten zu benennen) oder der Vermieter würde nachträglich eine von ihm unterschriebene Hausordnung veröffentlichen, inwieweit wäre diese für den Mieter bindend? Diese wurde ja nicht im Mietvertrag erwähnt, sollte also rechtlich unrelevant sein, oder?
Oder inwieweit würde das gern genommene „es läuft doch schon immer so“ zu regeln sein? Ist der gute Wille einer Hausgemeinschaft rechtlich höher einzuschätzen als die mietvertraglichen Rechte?
Vor allem in Anbetracht des Winterdienst. Es ist ja noch niemand in einem staubigen Flur ausgerutscht, aber wohl doch schon mal auf ungestreuten Wegen. Kann ein Vermieter mit einer adhoc aus dem Ärmel gezauberten Hausordnung oder mit dem Argument „Gewohnheit“ seine haftrechtlichen Pflichten auf einen Mieter abwälzen?
Würde mich mal interessieren wie dieses Thema von anderen gesehen wird.
Ich weiss micht, wie es rechtlich aussieht mit der Hausordnung aber wäre es den Mietern denn lieber, wenn der Vermieter diese Arbeiten von einer dritten Person erledigen lässt und die Kosten dann auf die Mieter umlegt?
Ich weiss micht, wie es rechtlich aussieht mit der Hausordnung
aber wäre es den Mietern denn lieber, wenn der Vermieter diese
Arbeiten von einer dritten Person erledigen lässt und die
Kosten dann auf die Mieter umlegt?
Wäre ihm bestimmt auch nicht recht. Ob es ihm lieber wäre sei dahingestellt. Aber dann wäre es wenigstens klar. So muss sich der Mieter zum Beispiel beim Thema Winterdienst fragen, bin ich der haftbare wegen einer nachträglichen Hausordnung oder bin ich es nicht.
Der VM kann nicht einseitig die in einem Mietvertrag erwähnte Hausordnung abändern. Hier bedarf es der Zustimmung aller Mieter.
Er darf eine „Hausordnung“ in den Flur hängen, welche z.B. die Zeiten für die Treppenhausreinigung regelt (oder Winterdienst).
Das (2.) darf er aber nur, wenn diese Pflichten auch im Mietvertrag bzw. der zum Mietvertrag gehörenden Hausordnung dem Mieter übertragen wurden.
Hat der Mieter durch Mietvertrag bzw. diesem Vertrag zugehörenden Hausordnung diese Pflichten nicht übernommen, muss der VM dafür geradestehen. Insbesondere gilt dies für den Winterdienst.
Existiert gar keine Hausordnung im Mietvertrag kann der VM einseitig eine solche erstellen. Allerdings darf er a) hierüber nur Regelungen treffen die zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung des Hauses dienen.
Auch in einer solchen Hausordnung darf der VM nicht einseitig Pflichten dem Mieter auferlegen, die nicht im Mietvertrag bereits geregelt sind, wie z.B. Treppenreinigung oder Winterdienst.
Also: Mietvertrag nochmal gut lesen. Evtl. steht ja auch an anderer Stelle (nicht in der Hausordnung) die Verpflichtung die Treppen zu reinigen oder den Winterdienst zu übernehmen.
Wenn nein, dann ist der Mieter zu nichts verplichtet und auch nicht haftbar.
Der VM kann nicht einseitig die in einem Mietvertrag
erwähnte Hausordnung abändern. Hier bedarf es der Zustimmung
aller Mieter.
Nein !!!
Der VM darf eine Hausordnugn einseitig abändern, solange er nicht den einzelen Mieter damit wirtschaftlich mehr belastet oder in den einzeln Mietvertrag eingreift. Der Mieter ist kein Eigentümer !!
das der VM die bestehende externe Hausordnung unter bestimmten Umständen einseitig abändern darf, habe ich auch geschrieben.
Er darf aber nicht die im Vertrag mit dem Mieter bereits festgeschriebene Hausordnung einseitig abändern und einem Mieter damit über die im Mietvertrag bestehenden Pflichten weitere auferlegen. Und das schreibe ich und das schreibst du, wo ist da Raum für dein „Na na na“?
Und was das damit zu tun haben soll, das der Mieter kein Eigentümer ist, erschließt sich mir ebenfalls nicht.
Gruß
Nita
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