Alter Mietvertrag

Hallo,

ein Mieter hat über einen Makler einen Zweitwohnsitz gefunden. Der Vermieter ist ist einer Haus- und Grundeigentümervereinigung und hat nun dem Mieter für eine privat genutzte Wohnung einen Mietvertrag der auch für Gewerbe gilt vorgelegt. Ist also kein Standardwerk aus dem Buchladen , sondern ein 12-Seitiger Vertrag den diese Vereinigung immer nutzt.

Gelten nun die aktuellen Mietbedingungen auch für diese älteren Verträge automatisch, oder Bedarf es bei jeder Abweichung zum neuen Recht eine händische Änderung im Vertrag?

Was gibt es sonst noch für den Mieter zu beachten?

Danke.

Hallo,

Ist also kein Standardwerk aus dem Buchladen ,
sondern ein 12-Seitiger Vertrag den diese Vereinigung immer
nutzt.

Warum nicht solch ein Standardwerk aus dem Buchladen besorgen? Die Zeit schreitet weiter und auch der VM sollte einsehen, dass nach diesen weitreichenden Gesetzesänderungen auch mal langsam die Vertragswerke sich anpassen sollten, mit denen er doch aktuelle Vereinbarungen treffen will.

In der heutigen Zeit in der alle sich bemühen nur noch ihren Vorteil zu wahren würde ich persönlich versuchen, den Vertrag so gut wie für beide Seiten nur möglich abzuschließen. Im Fall eines aktuellen Vertrages ist dies ohne weitere Schwierigkeiten möglich.

Leider bin ich mir nicht sicher, ob Verträge, die heute mit dem Wortlaut der alten Gesetze geschlossen werden durch die neuen Regelungen „automatisch“ angepasst werden.

Also lieber anpassen.

Gruß
Nita

VM möchte keinen neuen Vertag und hält an dem bestehenden fest. Laut Makler wäre dies aber kein Problem da sich die Inhalte der neuen Gesetzeslage anpassen müssen (müssten).