Mietminderung

Einem Mieter wurde vor dem Einzug in die neue Wohnung gesagt, dass die Nachbarn im Haus kinderlieb sind und dass der Garten mitbenutzt werden kann. Weder konnte der Garten genutzt werden, noch waren die Nachbarn kinderlieb. Im Gegenteil, die Nachbarn machten diesem Mieter das Leben zur Hölle durch permanente ungerechtfertigte Beschwerden, bis er es letztendlich nicht mehr aushält, und nur noch ausziehen möchte. Liegen Gründe für eine Mietminderung vor bzw. kann der Mieter die Umzugskosten einklagen?

Definition
Hallo,

wie definiert man kinderlieb und wie ist dieses kinderliebe im Mietvertrag verankert ?

Also so eine Frage wie Du sie formuliert hast, steht auf ganz schwachen Füssen im etwaigen Streitfall.

Christian

Hallo Malte,

Einem Mieter wurde vor dem Einzug in die neue Wohnung gesagt,
dass die Nachbarn im Haus kinderlieb sind und dass der Garten
mitbenutzt werden kann.

Vom VM? Mündlich? Zeugen?

Weder konnte der Garten genutzt

werden,

Warum nicht?

noch waren die Nachbarn kinderlieb.

Na so ein Pech, hat der VM etwa gelogen? :smile:

Im Gegenteil, die

Nachbarn machten diesem Mieter das Leben zur Hölle durch
permanente ungerechtfertigte Beschwerden, bis er es
letztendlich nicht mehr aushält, und nur noch ausziehen
möchte.

Seine Entscheidung, oder? Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.

Liegen Gründe für eine Mietminderung vor bzw. kann der

Mieter die Umzugskosten einklagen?

Hat der Mieter sich bei seinem VM über die Zustände beschwert? Hat er darum gebeten dass der VM für eine Änderung der Situation sorgt? Beschwert der Nachbar sich beim VM? Hat der VM deswegen gefordert, dass der Lärm des Mieters unterbleibt? Machen die Nachbarn Krach oder hat die Wohnung einen Mangel? Noch nie habe ich gehört oder gelesen, dass jemand die Miete gemindert hätte, weil man sich die Nachbarn über i h n beschwert haben. Das gleiche gilt für die Umzugskosten die entstehen, weil der Nachbar sich so über einen beschwert, dass man auszieht. Vielleicht entgeht mir da aber auch was.

Ehrlich gesagt, sehe ich hier wenig Möglichkeiten rechtlich irgendetwas durchzusetzen. Vielleicht mal beim Mieterverein oder beim Fachanwalt nachfragen.

Gruß
Nita

Hallo Malte,

Weder konnte der Garten genutzt werden,

wo wurde diese Nutzung festgehalten?
Wie lässt sich die Zusage beweisen?
=> wahrscheinlich eher schlechte Karten.

noch waren die Nachbarn kinderlieb.

Das ist egal.
Diese Aussage ist nicht einklagbar.
Nebenbei: selbst wenn der VM nicht die Unwahrheit gesagt hätte, können sich Gesinnungen ändern. Darauf hat er keinen Einfluss.

Im Gegenteil, die
Nachbarn machten diesem Mieter das Leben zur Hölle durch
permanente ungerechtfertigte Beschwerden, bis er es
letztendlich nicht mehr aushält, und nur noch ausziehen
möchte.

In deren Augen sind sie wahrscheinlich genaus gerechtfertigt wie du sie als Kinderfeinde ansiehst. = irrelevant.

Liegen Gründe für eine Mietminderung vor bzw. kann der
Mieter die Umzugskosten einklagen?

Nein.

Gruss Ivo

Der Mieter verhält sich nicht anders als andere Mieter. Jedoch beschwert sich die Partei darunter permanent über Lärm in den Ruhezeiten (vor allem Getrampel). Dabei handelt es sich um alltägliche Dinge wie den Gang in die Küche oder zur Toilette. Auch das Kind spielt ganz normal im Zimmer, was jedoch immer wieder zu Beschwerden führt. Es kamen Abmahnungen von der Hausverwaltung die bishin zur außerordentlichen Kündigung reichten, welcher sich der Mieter aufgrund dieser Haltlosigkeit der Anschuldigungen widersetzte. Das Wohngefühl ist sehr schlecht, da sich der Mieter nicht mehr traut Gäste einzuladen (auch das Kind kann nicht mit Freundinnen im Zimmer spielen). Außerdem kann er selbst am Wochenende nicht ausgehen, da Beschwerden folgen, wenn er nach 22 Uhr zurück kehrt (egal wie leise er durch das Treppenhaus geht) etc. Der Mieter hat den Vermieter auf die Beschaffenheit der Wohnung hingewiesen (überall ist Laminat, welches wohl nicht den Anforderungen für den Lärmschutz entspricht), welcher jedoch kein Interesse daran zeigt, dies zu kontrollieren. Dadurch, dass dieser Mieter keinen Schritt mehr machen kann, ohne Angst haben zu müssen, damit das Lärmprotokoll der Nachbarin zu füllen, wurde er mehr oder weniger dazu genötigt, die Wohnung zu kündigen. Daher auch die Frage nach Übernahme der Umzugskosten bzw. Mietminderung. Warum soll er für eine Wohnung die komplette Miete zahlen, in der er sich keinesfalls „frei“ bewegen kann???

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Aaah, jetzt wird die Sache schon mal konkreter!

Der Mieter verhält sich nicht anders als andere Mieter. Jedoch
beschwert sich die Partei darunter permanent über Lärm in den
Ruhezeiten (vor allem Getrampel). Dabei handelt es sich um
alltägliche Dinge wie den Gang in die Küche oder zur Toilette.
Auch das Kind spielt ganz normal im Zimmer, was jedoch immer
wieder zu Beschwerden führt. Es kamen Abmahnungen von der
Hausverwaltung die bishin zur außerordentlichen Kündigung
reichten, welcher sich der Mieter aufgrund dieser
Haltlosigkeit der Anschuldigungen widersetzte. Das Wohngefühl
ist sehr schlecht, da sich der Mieter nicht mehr traut Gäste
einzuladen (auch das Kind kann nicht mit Freundinnen im Zimmer
spielen). Außerdem kann er selbst am Wochenende nicht
ausgehen, da Beschwerden folgen, wenn er nach 22 Uhr zurück
kehrt (egal wie leise er durch das Treppenhaus geht) etc. Der
Mieter hat den Vermieter auf die Beschaffenheit der Wohnung
hingewiesen (überall ist Laminat, welches wohl nicht den
Anforderungen für den Lärmschutz entspricht), welcher jedoch
kein Interesse daran zeigt, dies zu kontrollieren. Dadurch,
dass dieser Mieter keinen Schritt mehr machen kann, ohne Angst
haben zu müssen, damit das Lärmprotokoll der Nachbarin zu
füllen, wurde er mehr oder weniger dazu genötigt, die Wohnung
zu kündigen. Daher auch die Frage nach Übernahme der
Umzugskosten bzw. Mietminderung. Warum soll er für eine
Wohnung die komplette Miete zahlen, in der er sich keinesfalls
„frei“ bewegen kann???

Ich kann deine Einstellung sehr gut nachempfinden, einmal vorausgesetzt das ein theoretischer Fall so gelaufen wäre (man kennt ja hier immer nur eine Seite).

Allerdings sind das Rechtsempfinden des Einzelnen und das gesprochene Recht nicht unbedingt ein und dasselbe.

Wenn also - wie in diesem Fall geschildert - das „Wohlfühlverhältnis“ zur Wohnung derart dramatisch gestört ist, ist Auszug wohl tatsächlich das Beste.

Bei der nächsten Wohnung sehr auf Hellhörigkeit achten.

Jedenfalls sind trotz und alledem die Möglichkeiten a) die Miete zu mindern und b) eine Beteiligung an Umzugskosten zu erhalten m.E. nicht gegeben. Denn: Der Mieter der unter dem nicht ausreichenden Schallschutz leidet, also leider der fiese Nachbar, hat Anspruch auf Mietminderung nicht der „Verursacher“. Wenn er sich aus Furcht vor Ärger praktisch nicht mehr bewegt, ist das zwar ein Problem, aber leider seines. Wenn der Mieter darob dann auszieht auch.

Aber: Wenn man die Miete mindern will, muss man zunächst den Vermieter über den Mangel informieren (und zwar praktisch sofort), ihn auffordern diesen Mangel zu beheben und ankündigen, dass die Miete nur unter Vorbehalt gezahlt wird. Behebt der VM den Mangel nicht, kann man die Miete um einen gewissen Prozentsatz kürzen. Bitte nicht ausgeben, es kann auch sein, dass die Mietminderung rückwirkend wieder aufgehoben wird und man nachzahlen muss.

Das der VM den Umzug voll oder anteilig bezahlen muss, ist nur unter ganz bestimmten Umständen möglich, die mir aber leider im Moment nicht gegenwärt sind.

Das oben erwähnte Procedere bei Mängeln und einer Mietminderung beziehen sich auf Mängel bei denen eine Mietminderung angezeigt ist und ausdrücklich nicht auf den geschilderten Fall. Ob hier überhaupt eine Minderung durchgesetzt werden könnte, ist zumindest fraglich.

Gruß
Nita