Gerade frisch in eine Mietwohnung eingezogen kommt ein Anruf, dass ein Termin mit einem Makler gemacht werden soll, da diese Wohnung verkauft werden soll.
Was heißt das jetzt für die Mieter? Müssen diese im schlimmsten Fall wieder ausziehen, wenn der bspw. der neue Käufer Eigenbedarf ankündigt? Könnte dieser theoretisch die Miete auch erhöhen? Was könnte theoretisch noch passieren?
Oder ändert sich für die Mieter gar nichts, da sie ja einen Mietvertrag unterschrieben haben.
Was heißt das jetzt für die Mieter? Müssen diese im
schlimmsten Fall wieder ausziehen, wenn der bspw. der neue
Käufer Eigenbedarf ankündigt? Könnte dieser theoretisch die
Miete auch erhöhen? Was könnte theoretisch noch passieren?
Was heißt das jetzt für die Mieter? Müssen diese im
schlimmsten Fall wieder ausziehen, wenn der bspw. der neue
Käufer Eigenbedarf ankündigt? Könnte dieser theoretisch die
Miete auch erhöhen? Was könnte theoretisch noch passieren?
Das bleibt ihm jedoch freigestellt.
Das heißt also, dass alles eintreten könnte, der neue Vermieter also entscheiden kann wie er möchte und man ggf. wieder ausziehen muss, wenn es verlangt wird?
Noch eine Ergänzung: „Kauf bricht nicht Miete“ heißt für mich eigentlich übersetzt, dass man nicht ausziehen muss und sich nichts ändert für den Mieter?
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Hallo,
ich habe von genau dem gleichen Problem gehört.
4 Wochen nach dem Einzug mit der (natürlich)nur mündlichen Zusage dauerhaft die Wohnung mieten zu können, gerade 3 Räume mit Laminat ausgestattet, die ganze Wohnung (130 qm durchrenoviert, weil da 13 Jahre lang nicht tapeziert oder gestrichen wurde, Holzfenster gestrichen, die noch nie neue Farbe sahen, neue Amaturen auf eigene Kosten…
Peng: Ich werde jetzt das Haus verkaufen!
Da stellt sich doch noch eine Frage:
Kann der Mieter Schadensersatz verlangen, für seine Investitionen und Arbeiten, die er in die Wohnung gesteckt hat, weil er ja dachte, er würde lange darin wohnen. (Zu den Bedingungen, die im Mietvertrag stehen)
Es kann doch nicht rechtens sein, dass Hausbesitzer ihre herunter gekommenen Wohnungen von neuen Mietern sanieren lassen und dann verkaufen, oder?
Gruß Susanne
Noch eine Ergänzung: „Kauf bricht nicht Miete“ heißt für mich
eigentlich übersetzt, dass man nicht ausziehen muss und sich
nichts ändert für den Mieter?
Genau diese Aussage hat der Antwortende doch gegeben.
Noch eine Ergänzung: „Kauf bricht nicht Miete“ heißt für mich
eigentlich übersetzt, dass man nicht ausziehen muss und sich
nichts ändert für den Mieter?
Genau diese Aussage hat der Antwortende doch gegeben.
Mich irritierte halt nur „Das bleibt ihm jedoch freigestellt.“ womit für mich mit der der Aussage „Kauf bricht nicht Miete“ widersprochen wurde.
Aber wenn dem nun so ist, braucht man sich ja keine Sorgen zu machen.
Mich irritierte halt nur „Das bleibt ihm jedoch freigestellt.“
womit für mich mit der der Aussage „Kauf bricht nicht Miete“
widersprochen wurde.
Aber wenn dem nun so ist, braucht man sich ja keine Sorgen zu
machen.
Das bezog sich auf die Frage: Kann der neue VM die Miete erhöhen. Dies bleibt im prinzipiell freigestellt, wenn gewisse Regeln eingehalten werden.
Das bezog sich auf die Frage: Kann der neue VM die Miete
erhöhen. Dies bleibt im prinzipiell freigestellt, wenn gewisse
Regeln eingehalten werden.
Es bezieht sich m.E. aber auch auf die mögliche Kündigung wg. Eigenbedarf, welche dem neuen Vermieter genauso möglich ist wie sie dem bisherigen möglich war. Hängt auch vom Mietvertrag ab (z.B. Kündigungsverzicht, Frist etc.).
Mich irritierte halt nur „Das bleibt ihm jedoch freigestellt.“
womit für mich mit der der Aussage „Kauf bricht nicht Miete“
widersprochen wurde.
nein, das ist kein widerspruch. auf eigenbedarf kann auch der jetzige eigentümer jederzeit pochen. ob zu recht ist - genau wie beim neuen eigentümer - eine andere frage.
also: es besteht rechtlich kein unterschied ob neuer oder alter eigentümer.