Umbau am Haus wegen Taubenplage

Angenommen die Mieter eines Hauses bitten den Vermieter schriftlich etwas zu unternehmen gegen die Taubenplage. DieTauben scheissen zum Beispiel das ganze Haus und den Gehweg davor voll. Ohne die Mieter weiter zu informieren lässt der Vermieter jetzt Vorrichtungen am Haus anbringen, so dass die Tauben nicht mehr landen können. Wer bezahlt dann solche Vorrichtungen. Ist das der Vermieter, weil es sein Haus ist und nicht die Wohnungen der Mieter umgebaut/renoviert werden? Oder zahlen das die Mieter ?

Hallo erstmal.

Wenn man sich der Ergebnisse von mieterbund.de (*) mit dem Schlagwort ‚Tauben‘ so anschaut, zahlt der Vermieter, weil er zur Instandhaltung des Gebäudes und damit der Gesunderhaltung der Mieter verpflichtet ist. Ein Beispiel: http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mie…
(man beachte auch die mögliche Mietminderung)

(*)kein BGH-Urteil zu diesem Thema entdeckt

HTH
mfg M.L.

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