Betriebskostenabrechung

Hallo,

in einer neusten Betriebskostenabrechung taucht neben den Posten

Wasser / Allgemein
Wasser /Zähler

nun zusätzlich der Posten „Wasser /Niederschlag“ auf. Muß der Mieter diesen auch zahlen?

Dirk

Hallo,

wenn im Mietvertrag nicht ausgeschlossen JA !

Christian

Hallo,

ich dachte immer, dass nur das berechnet werden kann, was im Mietvertrag enthalten ist. Bei mir sind zB im Mietvertrag ausdrücklich nicht ausgeschlossen/aufgeführt:

  • Taxikosten für Vermieter
  • Grillkohle für Vermieter in den Sommermonaten
  • jährlicher Betriebsausflug für Vermieter-Belegschaft

und ich muss (und werde auch) nicht derartige Posten bezahlen.
Also: Für meine Begriffe ist nur das zu bezahlen, was vereinbart ist und nicht das, was nicht ausgeschlossen wurde.

Grüße
Andreas

Hallo,

es gibt eine Berechnungsverordnung. Wenn man schreibt alle Kosten nach Anlage 3 der II. Berechnungsverordnung, dann hat man alle Kosten erfasst welche gesetzlich abrechnet werden dürfen. Der Ausschluss bezieht sich auf diese Berechnungsverordnung.

Sorry, etwas flink getippt.

Christian

Hallo,

jetzt hab ich Dich verstanden.

Grüße
Andreas