Hallo,
in einer neusten Betriebskostenabrechung taucht neben den Posten
Wasser / Allgemein
Wasser /Zähler
nun zusätzlich der Posten „Wasser /Niederschlag“ auf. Muß der Mieter diesen auch zahlen?
Dirk
Hallo,
in einer neusten Betriebskostenabrechung taucht neben den Posten
Wasser / Allgemein
Wasser /Zähler
nun zusätzlich der Posten „Wasser /Niederschlag“ auf. Muß der Mieter diesen auch zahlen?
Dirk
Hallo,
wenn im Mietvertrag nicht ausgeschlossen JA !
Christian
Hallo,
ich dachte immer, dass nur das berechnet werden kann, was im Mietvertrag enthalten ist. Bei mir sind zB im Mietvertrag ausdrücklich nicht ausgeschlossen/aufgeführt:
und ich muss (und werde auch) nicht derartige Posten bezahlen.
Also: Für meine Begriffe ist nur das zu bezahlen, was vereinbart ist und nicht das, was nicht ausgeschlossen wurde.
Grüße
Andreas
Hallo,
es gibt eine Berechnungsverordnung. Wenn man schreibt alle Kosten nach Anlage 3 der II. Berechnungsverordnung, dann hat man alle Kosten erfasst welche gesetzlich abrechnet werden dürfen. Der Ausschluss bezieht sich auf diese Berechnungsverordnung.
Sorry, etwas flink getippt.
Christian
Hallo,
jetzt hab ich Dich verstanden.
Grüße
Andreas