Hallo,
ein Vermieter hat einer Mieterin eine leere 3-Zi-Whg. angeboten, die die M aber nur möbliert mieten möchte, da sie (Ingenieurin) nur für 2 Jahre aus SA nach D kommt, um sich hier bei einer großen Firma weiter ausbilden zu lassen.
Da weitere M aus dieser Firma für die Zeit danach in Aussicht stehen, wollen wir die abgeschlossenen Wohnung jetzt möblieren und dann immer wieder möbliert an solche Kurzzeit-Mieter (1-2 Jahre) vermieten.
Frage: was gehört als Mindestausstattung in eine abgeschlossene 3-Zimmer-Wohnung, die von einer Person bewohnt werden soll?
Ihre Einrichtungs-Wunsch-Liste enthält: Doppelbett, Fernseher, Waschmaschine, Couch, Wohnzimmerschrank, Schreibtisch + Bürostuhl (im Kinderzimmer), Bettwäsche, Handtücher.
Aber was ist mit Bügeleisen, Bügelbrett, Kaffeemaschine, … gehört das auch zur Mindestausstattung einer möbl. Whg.?
Gegoogelt habe ich schon, aber leider nichts zu Mindestausstattung von möbl. Whgn. gefunden.
Wer weiß Rat oder Internetseite?
Gruß Finus