Mindestausstattung bei möblierter Wohnung?

Hallo,

ein Vermieter hat einer Mieterin eine leere 3-Zi-Whg. angeboten, die die M aber nur möbliert mieten möchte, da sie (Ingenieurin) nur für 2 Jahre aus SA nach D kommt, um sich hier bei einer großen Firma weiter ausbilden zu lassen.

Da weitere M aus dieser Firma für die Zeit danach in Aussicht stehen, wollen wir die abgeschlossenen Wohnung jetzt möblieren und dann immer wieder möbliert an solche Kurzzeit-Mieter (1-2 Jahre) vermieten.

Frage: was gehört als Mindestausstattung in eine abgeschlossene 3-Zimmer-Wohnung, die von einer Person bewohnt werden soll?

Ihre Einrichtungs-Wunsch-Liste enthält: Doppelbett, Fernseher, Waschmaschine, Couch, Wohnzimmerschrank, Schreibtisch + Bürostuhl (im Kinderzimmer), Bettwäsche, Handtücher.

Aber was ist mit Bügeleisen, Bügelbrett, Kaffeemaschine, … gehört das auch zur Mindestausstattung einer möbl. Whg.?
Gegoogelt habe ich schon, aber leider nichts zu Mindestausstattung von möbl. Whgn. gefunden.
Wer weiß Rat oder Internetseite?

Gruß Finus

Hallo,

hierfür gibt es keine gesetzliche Regelung. „Möbliert“ kann Tisch und Bett bedeuten oder voll ausgestattet. Je mehr Möbel und Gegenstände mitvermietet werden, umso höher ist der Aufwand des Vermieters, vor allem, was die Neuanschaffung oder Erhaltungsaufwand/ Reparatur von z. B. Elektrogeräten, TV, Bügeleisen etc. anbelangt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]