Ruhestörung durch Hundegebell

Hallo WWW-Gemeinde,

in einem Mehrfamilienhaus ist es laut Mietvertrag nur mit dem Einverständnis des Vermieters erlaubt Tiere zu halten. Dies ist für Kleintiere, wie z.B. Vögel, Hamster etc. wohl erlaubt, allerdings nicht für Hunde. Eine Mietpartei hat jedoch ohne Wissen des Vermieters einen kleinen Mischling angeschafft. Dieser kläfft tagsüber wenn er zeitweise alleine bleiben muss, wenn die Haustüre ins Schloss fällt, Leute sich im Treppenhaus unterhalten, wenn die ersten Bewohner morgends gegen 6:00h zur Arbeit fahren, eigentlich zu jeder Tageszeit tlw. unaufhörlich.
Welche Möglichkeiten bestehen für Mitbewohner oder welche Möglichkeiten hätte der Vermieter einzuschreiten auf dieses Fehlverhalten des Mieters aufmerksam zu machen.

Danke euch im Vorfeld.

Grüße.

Hallo,

Wenn der Vermieter sein Einverständnis nicht gegeben hat, kann er dem Hundehalter die Kündigung androhen, wenn dieser den Hund nicht wegschafft. Ob diese Kündigung dann fristlos oder fristgerecht sein muß, weiß ich allerdings nicht.

Gruß
Sticky

Hallo.

Letztendlich können sich die anderen Mieter beim VM beschweren, bis hin zur Mietkürzung.
Der VM hingegen kann müsste den Störer zunächst mal abmahnen, sich bitte an den Mietvertrag zu halten (keine Hunde!) und könnte letztendlich die Abschaffung des Hundes gerichtlich durchsetzen. (genauer: Die Hundehaltung in der Wohnung gerichtlich untersagen.)

Gruss Ivo

Er kann überhaupt nicht kündigen, sondern muss auf Unterlassung klagen.

Gruss Ivo

Erstmal Danke für eure Antworten.

Verstehe ich also richtig, dass Mieter Mietminderung fordern können und der VM nur im 1. Schritt die Chance hat, abzumahnen? Muss der Mieter auf die Aussage des VM warten, daß abgemahnt wurde? Gibt es außergerichtliche Einigungen?

Grüße.

Er kann überhaupt nicht kündigen, sondern muss auf
Unterlassung klagen.

Gruss Ivo

Hallo Markus,

in wie fern die Kürzung berechtigt ist, solande der VM sich um Abhilfe bemüht kann ich nicht beurteilen.
Da im Mietrecht fast nur Einzelfallentscheidungen getroffen werden, würde ich mich hier m.E. zu weit aus dem Fenster lehnen.

Kündigen kann er dem störenden Mieter jedenfalls nicht so ohne weiteres.

Gruss Ivo